Marquard Zull (Markart Zull) erhält das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Bischof Otto von Wolfskeel leiht Kaiser Ludwig IV. und seinen Söhnen für ihren Anteil an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels eine Geldsumme. Dadurch sind auch die Ansprüche Udahilds von Rieneck und der Herren von Hanau daran zufriedengestellt. Als Berthold von Henneberg-Schleusingen (Grave Berthold von Hennenberg) als Sekretär für Kaiser Ludwig IV. arbeitet, handelt er für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser den nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält. Er informiert Bischof Albrecht von Hohenlohe über das Vorhaben, weil Bischof Otto von Wolfskeel zu dem Zeitpunkt bereits verstorben ist: innerhalb von 14 Tagen soll der Pfandschilling für Gemünden am Main entrichtet werden und daraufhin soll der Anteil an denjenigen übergehen, der die Zahlung getätigt hat.
Gernot Hofschultheiß (Gernot Hofschultais) wird unter Bischof Albrecht von Hohenlohe in den Ritterstand aufgenommen, nachdem er im Jahr 1303 mehrere Lehen von Bischof Andreas von Gundelfingen erhalten hatte, unter anderem den Löwenhof (Lewenhof) und das Gericht zu Pleichach. Gernot Hofschultheiß nimmt den Namen seines Lehensguts auf und wird nun Ritter vom Löwenhof (riter vom lewenhof genant) genannt.
Berthold von Henneberg-Schleusingen handelt als Sekretär Kaiser Ludwigs IV. für seinen Bruder Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen (Grave Hainrich von Hennenberg) aus, dass dieser nach Bezahlung des Pfandschillings die Rechte an den Schlössern Gemünden und Rothenfels erhält, welche eigentlich dem Kaiser zustehen. Fries schreibt, dass dieses Geschäft nicht zustande gekommen sei. Einen genauen Grund kann er hierfür nicht nennen. Kaiser Ludwig IV. schreibt dennoch erneut einen Brief an Bischof Albrecht von Hohenlohe, in dem er sein Einverständnis gibt, dass Graf Heinrich von Henneberg den kaiserlichen Anteil an Schloss und Stadt Gemünden und Rothenfels bei Bezhalung des Pfandschillings erhalten darf. Zusätzlich schickt der Kaiser noch einen Unterhändler namens Arnold Gailing (Arnold Gailing). Stefan II., Herzog von Bayern und Pfalzgraf zu Rhein, Sohn Kaiser Ludwigs IV. schreibt dem Bischof ebenfalls einen Brief mit gleichem Inhalt.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer hatte bereits im März eine Nachricht an Bischof Albrecht von Hohenlohe und den Unterhändler Arnold Gailing (Arnold Gailing) geschickt, mit dem Inhalt, dass der Bischof ihm gestatte, dass Graf Heinrich von Henneberg-Schleusingen das vom Bischof gesetzte Pfand auf die kaiserlichen Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main sowie Rothenfels auslösen darf. Bischof Albrecht von Hohenlohe versichert in diesem Zug, dem Kaiser eine Antwort zukommen zu lassen, was allerdings nicht innerhalb der gesetzten Monatsfrist geschieht. Deshalb schickt Kaiser Ludwig IV. nun erneut Arnold Gailing mit einer Botschaft an den Bischof nach Würzburg. Aber die Pfandablösung kommt erneut nicht zustande.
Apel I. von Liechtenstein (Apel von Geiersperg von Liechtenstain) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe die Hälfte an Burg Geiersberg, ausgenommen den Turm, zu Lehen. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag noch die Orte Seßlach (Seslach), Eckersdorf (Eckhartsdorff), Ueschersdorf (Vshersdorff) und Haßfurt (Haßfurth) hinzu.
Markgraf Ludwig V. von Brandenburg (Marggrav Ludwig) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe zusätzlich zu dem bisherigen Pfandschilling eine Summe von 7400 Pfund Haller auf seine Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels (Gemunden und Rotenvels). Er behält sich allerdings das Öffnungsrecht vor.
Ritter Ulrich von Rechberg (Ulrich von Rechberg riter) übergibt Bischof Albrecht von Hohenlohe Gereut, ain aigen Weiler und erhält ihn von diesem als Lehen.
Apel von Memmelsdorf (Apel von Memelsdorf) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe eine Kemenate aus Stein, ein Haus und eine Hofreite in der Burg Geiersberg sowie einen Garten davor als Erblehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf Eckersdorf (Eckartsdorff).
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) und seine Ehefrau Agnes (fraw Agnes sein gemahel) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift alle Leute, Güter und Rechte zu Geldersheim (Geltershaim).