Bischof Lorenz von Bibra und Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Ot von Hennenberg) einigen sich auf einen Eid, den der Rat und die Schöffen von Münnerstadt leisten sollen.
Johann und Klaus Meuschel (Hanns vnd Claus die Meuschel) streiten sich wegen eines Ackers bei Unterbalbach (vnderbalbach). Durch Bischof Lorenz von Bibra und seine Räte vertragen sich beide wieder.
Die Bürger von Münnerstadt (Münrichstat) leisten gegenüber Bischof Lorenz von Bibra Erbhuldigung.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Aschach (Herman) geben dem Handwerk der Wollweber von Münnerstadt (Munrichstat) eine Ordnung.
Die Stadt Münnerstadt (Münrichstat) erhält von Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Aschach eine neue Stadtordnung.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Bischof Lorenz von Bibra schlichtet einen Streit zwischen Bernhard Mooreisen (Bernhart Moreisen) und der Familie Heusinger aus Stadtlauringen (Heusinger zu Statlauringen).
Es erfolgt ein Vergleich zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Graf Hermann von Henneberg-Ansbach (Graue Herman) über eine Hofstätte zu Münnerstadt (Münrichstat).
Bischof Lorenz von Bibra kauft Konrad Fuchsstadt (Contzen Fichstat) mehrere Zinse zu Münster (Münster) ab.
Gottfried von Fulbach (Gotz von Fülbach) trägt einen Kleinzehnt in Wolfsbach (Wolfsbach) vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen. Diesen übereignet er dem Hochstift. Dafür erhält Gottfried von Fulbach von Bischof Lorenz von Bibra die Erlaubnis des Hochstifts Fischwasser zu Mürsbach (Mirsbach) ein Leben lang zu nutzen. Darüber übergibt Gottfried von Fulbach ein Revers.