Bischof Johann von Egloffstein und etliche Fürsten, Herren und Städte einigen sich, besiegeln ihre Bestimmungen und beschwören sie gegenseitig bei den Heiligen, damit die Einigung nicht fälschlich gebraucht wird. Sie einigen sich, dass sie Pfennige prägen, von denen 28 eine Gewichtseinheit sind. Zwei Pfund davon sollen so viel wert sein, wie ein Gulden.
Bischof Johann von Brunn und Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (G. Wilhelmen v Hennenberg) einigen sich darauf, dass der Graf die Leibeigenen zu Nassach (Nassa) nicht mehr vor dem Gericht zu Rottenstein (Roetenstein) vertritt.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg (Johans von Nurenberg), kommt es wegen der Landgerichtsbarkeit, eines Klosters, der geistlichen Gerichtsbarkeit und anderer Gründe zum Streit. Erzbischof Johann II. von Nassau schlichtet den Streit zwischen beiden Parteien.
Nachdem es wiederholt zum Zerwürfnis kommt, schlichtet Markgraf Friedrich I. von Brandenburg (Marggraue Friderichen von Brandenburg) zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun von Mainz (B. Conrat zu maintz), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggue Fridrich von Brandenburg), Herzog Heinrich XVI. von Bayern (Hertzog Hainrich von Bairn), Herzog Otto von Bayern (Hertzog Ot von Bairn), der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Sainshaim deutscher maister), Ritter Reinhard von Sickingen (Rainhart von Sickingen riter) und der Nürnberger Bürger Sigmund Strohmaier (Sigmund Stroemair burger zu Nürenberg) kommen nach Würzburg. Sie schließen mit Bischof Johann von Brunn und dem Domkapitel einen Vertrag, demnach der Bischof die Verwaltung und die Herrschaft über das Schloss Marienberg (schloss vnserfrawenberg) an Hauptmänner, die aus der Ritterschaft des Hochstifts bestimmt werden, übergeben soll. Diese Bestimmung wird erfüllt. Graf Georg I. von Henneberg (Graue Georg von Hennenberg) wird von der Ritterschaft zum Hauptmann bestimmt und besetzt Schloss Marienberg. Er lässt hierauf eine besondere Münze prägen. Es handelt sich hierbei um einen Kreuzgroschen: Auf einer Seite ist das Wappen des Hochstifts, der Fränkische Rechen, zusammen mit dem Namen Bischof Johanns von Brunn geprägt. Auf der anderen Seite sind ein Drudenfuß sowie der Name Georg Graf von Henneberg in der Umschrift zu sehen.
Bischof Johann von Brunn, Bischof Anton von Rotenhan zu Bamberg (B Antoni zu Bamberg), Markgraf Friedrich II. von Brandenburg (Marggraue Fridrich zu Brandenburg) und Herzog Johann von Mosbach (Hertzog Johanns aus Baim zu Mosbach) beschließen gemeinsam, einheitliche Schilling, Pfennige und Heller zu prägen, was sie hierauf auch tun. Ein halber Schilling gilt sechs Pfennige, 17,5 Schilling einen Gulden. Auf der einen Seite der Würzburger Schilling sind die Wappen des Herzogs von Franken und des Burggrafentums zu Nürnberg zu sehen, die Umschrift lautet "moneta maior argentea". Auf der anderen Seite ist das Wappen Bischofs Johann von Brunn zu sehen, ein Helm mit zwei Hörnern und der Umschrift "Johannes Epus Herbipolen". Vom Pfennig gelten 30 ein Pund und fünfeinhalb Pfund einen Gulden. Die gemischte Mark der Pfennige hat 7 Lot Gewichtseinheiten und 37 neue Pfennige ergeben ein Lot. Die Prägung zeigt die Wappen des Herzogtums Franken und das des Burggrafentums zu Nürnberg. Zwei Heller gelten einen Pfennig, sechs Pfund einen Gulden. Eine gemischte Mark enthält vier Lot Silber, 46 Stück davon entsprechen einem Lot. Geprägt ist das Wappen des Herzogtums Franken. Die Münzmeister geben von jeder Mark 12 neue Pfennige heraus.
In dieser Zeit, wahrscheinlich wegen der drohenden Kriege und Aufstände, die selten die alte Ordnung bestehen lassen, werden viele qualitativ schlechtere Münzen von außen nach Franken eingeführt und vor Ort gegen diese mit höherem Silbergehalt getauscht. Die getauschten Münzen werden hierauf wieder eingeschmolzen. Markgraf Albrecht I. von Brandenburg (Marggraue Albrecht von Brandenburg), Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und der Stiftspfleger in Bamberg (und der pfleger zu Bamberg) schicken ihre Räte nach Kitzingen (Kitzingen). Diese beschließen einheitlich neue Silbermünzen prägen zu lassen, nämlich Schilling, Pfennige und Heller. Diese sollen von nun an verwendet werden, während die fremden Münzen verboten werden sollen.
Nikolaus Neubrunn (Clausen Neubrun) wird von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befohlen, sich mit Rüdiger Sutzel (Rudigern Sutzeln) zu einigen.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Bischof Friedrich von Wirsberg verbietet verschiedene Dreier-Goldgulden (dreyer goldguldt), Taler und Groschen. Zudem einigen sich die bayerisch-schwäbische und die fränkische Seite und verbieten gemeinsam alle außerhalb des römischen Reichs und anderen Verbänden hergestellten Münzen.