Auf welche Art und Weise das Erzstift Mainz und das Stift Würzburg sich freundschaftlich einigen konnten, ist in diesem Buch unter dem Stichwort Ainigung zu finden
Eine Aufführung der Streitigkeiten zwischen dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg und wie diese ausgetragen wurden, ist in einem eigenen Buch festgehalten (dauon ist ain sunder buech gemacht), welches von einem Gebrechensschreiber angerfertig wurde und in der Kanzlei liegt.
Bischof Gerhard von Schwarzburg beginnt zweimal eine Fehde mit den Markgrafen zu Meissen (Marggrauen zu Meissen), verträgt sich jedoch jedesmal wieder.
Bezüglich des Anspruchs auf das Untermarschallamt kommt es zu Streitigkeiten zwischen den Herren von der Kere und den Herren von Bibra. Deswegen setzten sich Graf Heinrich von Henneberg (Hainrichen von Hennenberg) und sein Sohn Graf Wilhelm (Wilhelmen) gemeinsam mit Freunden der beiden Parteien zusammen, um eine gütliche Einigung zu finden und den Streit zu beenden. Es wird bestimmt, dass der Sohn Johanns von der Kere (Hannsen seligen sun) Eberhard von der Kere (Eberhart von der Kere) das Untermarschallamt, welches er zu jenem Zeitpunkt bereits innehat, bis zu seinem Tod behalten soll. Danach wird das Untermarschallamt an die Herren von Bibra gehen, die binnen vier Wochen nach dem Tod Eberhards einen aus ihren Reihen, den sie für das Amt bestimmen, zum Obermarschall schicken sollen. Dieser soll dem Ausgewählten dann das Untermarschallamt verleihen. Sofern dieser wiederum sterben sollte, geht das Untermarschallamt wieder an einen Herren von der Kere, der dann ebenfalls innerhalb von vier Wochen bestimmt werden soll. Das bewilligen Graf Heinrich von Henneberg und sein Sohn Graf Wilhelm, indem sie diese Vereinbarung brieflich besiegeln und wodurch die vorherigen Briefe und Bestimmungen zum Untermarschallamt außer Kraft gesetzt werden.
Nachdem Bischof Johann von Brunn verstorben ist, hinterlässt er das Stift Würzburg mit hohen Schulden. Sein Nachfolger Bischof Gottfried Schenk von Limpurg hat deswegen allerhand damit zu tun, die Gläubiger um Geduld zu bitten. Nach und nach breiten sich die Markgrafen im Stift weiter aus und verspüren hierbei nur wenig Widerstand und Gegenwehr, bis diese in die Regierung erhoben werden sollen. Bischof Johann von Brunn schreitet ein, da er diese Zugriffe leid ist. Er bittet Markgraf Albrecht von Brandenburg davon abzusehen und die Obrigkeitsrechte zu wahren und diese beizubehalten. Markgraf Albrecht beharrt jedoch auf seine Gewohnheiten, weswegen die Angelegeneheit in die Stadt Roth bei Nürnberg getragen wird. Es wird eine schriftliche Einigung getroffen.
Margaretha von Seinsheim (die fraw) einigt sich mit Johann Truchsess von Sternberg und Johann Zufras außergerichtlich im Bezug auf die Schulden, die ihr verstorbener Mann noch hatte.
Bischof Lorenz von Bibra und Graf Reinhard von Rieneck (Rainhart von Rienek) vertragen sich durch die Vermittlung der Einwohner zu Massenbuch (Massenbuech).
Die Brüder Johann und Philipp von Eberstein zu Flurstet (Hanns vnd Philips von Eberstain zu Fluerstete) sind die Erben ihres verstorbenen Vetters Peter von Eberstein (Peter irer vetern). Sie bekommen 500 Gulden von Bischof Lorenz von Bibra und verzichten dafür auf ihre Ansprüche und Forderungen in Bezug auf Marktsteinach (Markstainach) für sich und ihre Erben.
Ein Streit, den die Männer des Amtes Marktsteinach (Markstainach) mit den Einwohnern von Schonungen (S9999ningen) wegen des fischbach und der Ereln haben, wird geschlichtet.
Simon Schmidt (Simon Schmidt), Nikolaus Körber (Niclas korber) und Peter Vogler (Petter Vogler) aus Sulzbach (Sultzbach) bei Mosbach gelegen geben jährlich zu Martini vier Simmer Korn an Möckmühl (Mekmul) als Gült für ihre Güter ab. Aufgrund von Änderungen bezüglich dieser Güter weigern sie sich eine Zeit lang diese Abgabe zu tätigen. Sie werden von Sebastian Rüdt von Collenberg (Bastian Ruedten von Kollenburg voit zu Mosbach), Vogt zu Mosbach, und Wilhelm von Neuhausen (Wilhelm von Newhausen), Amtmann zu Möckmühl, vertragen.