2 Heller Gült sind bei Röthlein (Rodlein) auf Ablösung verpfändet.
Ludwig von Windeck und Windheim (ludwig von Windsheim) verkauft einige Dörfer und Güter und die Rechte, die er an der Vogtei bei Roth (Rode) inne hat, an Bischof Berthold von Sternberg und das Stift für etliche Pfund Heller.
Bischof Gottfried von Hohenlohe bezahlt dem Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg (Graf Boopen von Hennenberg) 300 Pfund Heller für ein Burggut, welches er zu Lehen erhält. Dafür sollen der Graf und seine Ehefrau Richza von Hohenlohe-Weikersheim (hausfrawe Richtzen von hohenlohe) 30 Pfund Heller als Gült an den Bischof zahlen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: 24 Pfund Heller in acht Schübe aufgeteilt, also drei Pfund Heller als Gült zu Lehen von dem Dorf Rortal (Ros) und sechs Pfund Heller Gült von Schwandorf (Schwanendorff). Sechs Pfund Heller Gült soll Graf Poppo IX. von Henneberg-Hartenberg vom Hochstift als Burglehen empfangen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Rudolf II. von Wertheim (Rudolf von wertheim), welcher Stadthalter und Domdechanat des Domkapitels ist, geben den Brüdern Johann und Peter Seibot (hansen vnd pettern Sybaten) ein Gut mit seinen Zugehörungen, welches bei Rambach (Rombach) liegt. Bisher gingen davon ein Pfund Heller und ein Huhn an das Amt Thüngfeld. Stattdessen sollen die Brüder und deren Erben ein Tagwerk bei Rambach (Rombach) gelegen und ein Tagwerk zu Sambach (Sandfach) gelegen vom Bischof zu Lehen bekommen. Auch bekommen die beiden das Gewässer zum Fischen bei Ebrach (Ebrach) über Rambach (Rombach) bis zum Sandbach (Sandbach). Der See an der Stadtmauer von Schlüsselfeld (Schlusselfelt) und Raibach (Rainbach), welche in ihrem Zent liegen, sollen frei und ledig bleiben.
Bischof Lorenz von Bibra ernennt Georg Thaer von Vlin (Georgen Thaer von Vlin) zum Münzmeister und einigt sich mit ihm, dass er genau darauf achten soll, dass das Bleikorn in allen Proben abgezogen wird. Von den Schillinge werden 103 Stück pro gemischter Mark hergestellt. Sie enthalten genau sieben Lot Silber. Von den Pfennigen entsprechen 29 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält genau fünf Lot Silber. Von den Heller entsprechen 26 Stück einem gemischten Lot. Die Mark enthält drei Lot Silber.
Bischof Lorenz von Bibra nimmt Martin Lerchen von Neuenmarkt (Martin lerchen vom Newenmarkt) als Münzmeister an und trifft mit ihm eine Übereinkunft. Dieser soll Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller prägen. Der Münzmeister soll Gold, Silber, Kohlen, Zusatz und alle anderen Gerätschaften beschaffen, die er für seine Arbeit braucht. Auch die Knechte und das Gesinde darf er beschäftigen. Die Kosten hierfür tragen das Hochstift Würzburg und der Münzmeister selbst.
Die Goldmünzen sollen im Feingehalt denen der Kurfürsten am Rhein entsprechen. Pro Schlagschatz soll der Münzmeister von jeder Mark einen viertel Gulden bekommen. Vom Gold des Bischofs, das zu Münzen verarbeitet wird, bekommt der Münzmeister von jeder Mark so viel, wie die Münzmeister in Nürnberg (Nurenberg) bekommen. Bei der Produktion entstehende Metallreste fallen dem Münzmeister zu. Die Silbermünze soll nach einem genauen Feingehalt hergestellt werden, in den Proben soll das Bleikorn abgezogen werden. Von den Schilling sollen 103 Stück einer gemischten Mark entsprechen und genau sechs Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Pfennigen sollen 29 Stück einem gemischten Lot entsprechen, die Mark soll vier Lot und drei Quinten Silber enthalten. Von den Hellern entsprechen 36 Stück einem gemischten Lot, die Mark enthält zwei Lot und drei Quinten Silber. Für jeden Schlagschatz an Silbermünzen soll der Münzmeister einen goldenen Schilling erhalten.
Die hier verlauteten Bestimmungen werden nicht durchgesetzt. Fries vermutet, dass es an dem frühen Tod des Münzmeisters Martin Lerchen von Neuenmarkt (Mertin Lerch) liegt. Daraufhin nimmt Bischof Lorenz von Bibra Peter Standner vom Schneeberg (Peter Standneren vom Schneberg) als Münzmeister an. Dieser soll alle Goldgulden, Schilling, Pfennige und Heller so münzen, wie es Martin Lerchen von Neumarkt gemacht hätte.
Bischof Konrad von Bibra verbietet, für eine Götterlin-Münze (Götterlin) mehr zu nehmen als Goldheller wert sind; also fünf alte Heller oder einen neuen Heller. Die Mariengroschen (Mariengroschen) und die Müker (Müker), die mehr als sieben alte Heller wert sind, werden verboten, die Groschen entsprechen zehn alten Hellern und fallen ebenfalls unter das Verbot. Dasselbe verbietet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt im Jahr 1546.