Die Herren von Hohenlohe streiten sich über das Schloss Neuenstein miteinander. Deshalb möchten sie den Streit endgültig von Bischof Gerhard von Schwarzburg entscheiden lassen.
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Ludwig, Johann und Konrad von Hutten (Ludwig Hanns vnd Cuntz von Hutten) werden mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg vertragen.
Johann Hetzel (Hanns Hetzel) schließt Frieden mit Bischof Johann von Grumbach.
Lorenz von Hutten (Lorentz von Huten) wird mit Bischof Johann von Grumbach vertragen.
Friedrich von Hutten (Fridrich von Hutten) trägt wegen etlicher Forderungen eine Fehde gegen das Stift Würzburg aus, wird allerdings wieder mit Bischof Rudolf von Scherenberg vertragen.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.
Graf Heinrich von Hohenstein (Graue Hainrich von Hohenstain) fordert wegen seiner Frau Susanne von Bickenbach (Susanne von Bickenbach) 5000 Gulden vom Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra entscheidet unter Schlichtung von Erzbischof Berthold von Mainz (B Bertholden zu Maintz)
Die Mühle Holztal in Wipfeld (Holtztalerm ain mule also genant zu Wipfeld) wird durch Vertrag zur Hälfte dem Bischof von Würzburg und zur anderen Hälfte dem Stift Neumünster zu Lehen gegeben. Dieser Vertrag wurde später genauer festgelegt. Zwischen den Bürgern von Jagstberg (Jagsperg) und den Einwohnern von Mulfingen (Mulfingen) gibt es einen Streit wegen des Viehtriebs und der Erhaltung des Stegs über die Jagst. Dieser Streit wurde von Bischof Konrad von Thüngen geschlichtet.
Die Würzburger Bürger Thomas Holzauer (Thoman Holtzawer>/i>) und Balthasar Kühlwein (Baltzar Kuelwein) streiten sich wegen etlicher Beschimpfungen. Die Würzburger Räte schlichten den Streit.