Es haben sich die Fürsten, Grafen, Herren und Edelleute darauf geeinigt, dass sie die Pfahlbürger entweder aufnehmen und von Beschwerungen befreien oder ihnen zugestehen, gemäß einer Verhandlung ihr Leben lang frei zu sein. Dort wo die Pfahlbürger als gute Handwerker nützlich sind, werden sie zu den Adeligen geholt und von ihnen gefreit. Dadurch, dass dann andere Bürger und Handwerker verstoßen werden, kommt es zum Streit. Deshalb sind die Pfahlbürger aus dem Reich verbannt.
Kaiser Ludwig der Bayer schlichtet in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) den Streit zwischen den Fürsten, dem Adel und den Städten des Reiches, der sich auf die Pfahlbürger bezieht, zusammen mit dem Kurfürstenrat, indem er die Existenz aller Pfahlbürger im Reich verbietet.
Aufgrund des Amtes des Pfortenschreibers kommt es zu Uneinigekeiten im Domkapitel. Bischof Gerhard von Schwarzburg regelt diese.
Zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Nürnberg (Nurenberg), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Schweinfurt (Schweinfurt) und Bad Windsheim (Windshaim) kommt es zum Zerwürfnis. Der Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn schlichten den Streit.
Der Streit zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und den Städten Schweinfurt (Schweinfurt), Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und Bad Windsheim ( Windsheim) wird durch Erzbischof Adolf I. von Nassau und Bischof Lamprecht von Brunn geschlichtet. Die genannten Städte sollen sich von den Pfahlbürgern und den Leuten des Bischofs von Würzburg lossagen und sollen sie nicht annehmen, so wie es im Landfrieden zu Bamberg (Bamberg) festgeschrieben ist.
Nachdem es wiederholt zum Zerwürfnis kommt, schlichtet Markgraf Friedrich I. von Brandenburg (Marggraue Friderichen von Brandenburg) zwischen Bischof Johann von Brunn und Johann III. von Hohenzollern, dem Burggrafen von Nürnberg.
Balthasar von Redwitz (Balthazar v. Redwitz) liegt im Streit mit Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Domprobst. Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach (Marggraf Friderich) verträgt die Sache und bestimmt, dass Balthasar von Redwitz 150 Gulden an den Bischof und Domprobst geben soll.
Es kommt zwischen Bischof Lorenz von Bibra und Sebastian Marschall von Oberndorf (Bastian Marschalcken) sowie Ulrich von Riedheim (Ulrich von Rittheim), der als Vormund für die Brüder Gilg, Christoph, Seifried, Ulrich und Johann Marschall von Oberndorf (Gilgen, Cristoffeln, Seifriden Vlrichen vnd Hansen allen gebrudern Marschalcken zu oberndorff) fungiert, wegen drei Fuder Wein zum Zerwürfnis, weil die Vorfahren der Brüder diese vor vielen Jahren vom Hochstift Würzburg zu Lehen empfangen haben, sie jedoch nie übergeben worden sind. Bischof Lorenz von Bibra wirft dem Marschall von Oberndorf im Gegenzug vor, dass das Schloss Oberndorf (schlos Oberndorf) von ihm und seinen Amtsvorgängern ebenfalls nicht empfangen worden ist. Der Ritter und Hofmeister zu Würzburg Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hansen fuchsen zu Binbach Hofmeister ) und der Ritter Sigmund von Thüngen (Sigmunden von Thungen zu Burg) schlichten das Zerwürfnis. Sie beschließen, dass die drei Fuder Wein künftig nicht mehr herausgegeben werden sollen, die Marschall von Oberndorf jedoch das Schloss Oberndorf zu Lehen erhalten sollen.
Bischof Lorenz von Bibra verpricht der Ritterschaft zu Würzburg ab dem 30.09.1511 Geleit. Zwischen Georg (Jorgen) und Dietrich Fuchs zu Gleisenau (diterichen fuchsen) sowie Christoph Preuß (Preuss Cristof) und dem Ritter Georg von Schaumberg (Jorgen von Schaumberg Riter) findet ein uneiniger Handel statt. Der Bischof schlichtet den Handel friedlich. Beide Teile und Sachen werden werden auf beiden Seiten gerichtlich aufgeteilt.
Weiprecht von Wolfskeel (Weiprecht wolfskel) beginnt eine Fehde gegen Friedrich VI. Schenk von Limpurg (schenck Friderichen von Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra erobert im Rahmen des Landfriedens das Schloss Reichenberg (Schloss Reichenberg) samt seinen Zugehörungen und lässt es über längere Zeit verwalten. Die Fehde wird durch den Grafen Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (graf wilhelmen von hennenber) beendet. Hierüber wird in einem Artikel festgehalten, dass es dem Lehensherren über das genannte Schloss Reichenberg möglich sein soll, Weiprecht von Wolfskeel wiedereinzusetzen. Bischof Lorenz von Bibra macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und quittiert dem eben genannten und seiner Ehefrau Clara von Seckendorf (Clara von Seckendorf sein Haussfraw) die Wiedereinsetzung schriftlich.