Graf Poppo VII. vom Henneberg und dessen Sohn Graf Heinrich I. von Henneberg (Grave Bop und sein sun Grave Hainrich von Henneberg) erhalten von Bischof Hermann von Lobdeburg Gumbrechtshausen für 11 hube die Jarlich 4 Pfund ertragen zu Lehen. Die Nachtragshand fügt folgende Orte hinzu: Schloss Lauterburg (schos Lauterburg), Schwartzensdorff, Uttenhausen Vtenhausenn, Albertshausen, Eschelhorn,Völkershausen (Volkerichshausen), Struph.
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Bebenburg (Conraten von Bebenburg)500 Gulden, wofür er ihm Wein- und Getreidegült sowie andere Steuern in Untereisenheim (Vntereisensheim) auf Wiederlösung verkauft.
Während der Regierungszeit Bischof Johanns von Brunn beseitigen die Bürger von Seßlach ein Haus, eine Hofreit und eine Wiese vor ihrer Stadt, um diese gegen aufrührige Hussiten befestigen zu können. Für dieses Haus, diese Hofreit und Wiese übereignet Bischof Johann dem Besitzer, Erhard von Lichtenstein (Erharten von Liechtenstain) den Heuzehnt von Eckersdorf (Eckartsdorf). Der Zehnt wird zum erblichen Eigen Erhards von Lichtenstein und ist daher unablösbar und von allen lehnsrechtlichen Verpflichtungen entkleidet.
Apel von Lichtensteins Sohn, ebenfalls Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) genannt, verkauft die erwähnte Verschreibung des Ungelds in Ebern Georg von Raueneck (Georg von Raweneck) und erhält dafür dessen Einkünfte in Streudorf (Streusdorf).
Apel von Lichtenstein erlässt dem Stift von dem Pfandschilling auf dem Ungeld 100 Gulden.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Als die Bürger von Ebern erfahren, dass sie die Leibeigenen sein sollen, wollen sie dies nicht zulassen und behaupten, es sei ein Stadtlehen. Daher sollen alle Abgaben und Dienste bis dahin geleistet werden. Für mehr Informationen sind die Akten zum Amt Ebern zu untersuchen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Eberhard von Grumbach (Eberhart von Grumbach) eine jährliche Summe von 100 Goldgulden jährlich sowie 2000 Goldgulden auf den Kammergefällen.
Hans von Sternberg (Hans von Sternberg) und Peter von Lichtenstein (Peter von Lichtenstein) schließen einen Vertrag zwischen den Ämtern Ebern und Raueneck, der die Hälfte des Zehnten und Wilhelm von Stein zu Altenstein sowie seine Hintersassen in Pfarrweisach und anderen Orten betrifft.