Der Edelknecht Heinrich von Rebstock (Hainrich von Rebstock Edelknecht) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Fischzoll auf dem Main zu Würzburg als Lehen. Dies ermöglicht ihm, Fisch an die Fischer von Würzburg zu verkaufen, die den Zoll durch ihre Zunftmeister als Lehen empfangen.
Unter Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten die Fischermeister die Pflicht, den erhaltenen Zoll der Fischerzunft (dem gantzen fischer handwerk) zu übergeben.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt den beiden Rittern Heinrich von Steinau, genannt Steinrück, und Hans von Ebersberg (hern Hainrichen Stainricken vnd heren Hannsen von Ebersberg beden riteren) 100 Pfund Heller jährlicher Zinsen auf die Bede von Fladungen (Fladingen) auf Wiederkauf für eine Hauptsumme von 2600 Pfund Heller.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Fischzoll den Fischermeistern, damit sie ihn der Zunft (dem ganzten hantwerck) übergeben.
Danach empfangen die Meister der Fischerzunft den Fischzoll von jedem Bischof bis in die Zeit von Lorenz Fries. Als Quellenbeleg verweist Fries auf jedes Lehenbuch.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Graf Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg) die Burgen Hildenburg und Steinach, Stadt und Amt Fladungen und die Dörfer Steinach, Vachdorf, Leutersdorf und andere (die schlose, Ampt, stat vnd dörfere Hildenburg, Fladungen, Staina, Vachdorf, Leutersdorf etc.) unter Vorbehalt der Erbhuldigung, Landsteuer und des Öffnungsrechts, das dem Bischof die militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert, für 11990 Gulden auf Wiederkauf. Graf Georg bestätigt für sich und seine Erben die Bestimmung des Wiederkaufs und übergibt dem Stift seinen Revers. Von dieser Verschreibung sind die Güter ausgenommen, die der Bischof bereits den von der Tann und von Eberstein (von der Than vnd Eberstain ) verschrieben hat.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Eberhard von Eberstein (Eberharten von Eberstain) auf Lebenszeit Jahreseinkünfte über 30 Gulden in der Stadt Fladungen (Fladingen).
Die Handhabung des Fischzolls und der Fischereiordnung werden vom Rat der Stadt Würzburg bestimmt.
Die jährlichen Zinsen der Stadt Fladungen (Fladingen) sind an die Herren von Eberstein und von der Tann (von Eberstain vnd der Thann) verpfändet. Johann von der Tann (Hanns von der Thann) erhält daraus jährlich 67 Gulden. Da aber die Bürger Fladunges von großer Armut betroffen sind, handelt Bischof Johann von Grumbach ihm einen Nachlass aus. Den Bürgern werden daher auf 10 Jahre jährlich 15 Gulden erlassen.
Lichtenau (Lichtenaw), Altefeld (Altfelderin) und (Aschelach) sind Fischwasser im Amt Hildenburg (Ambt Hildenberg). Bischof Rudolf verschreibt sie Seifried von Stein (Seufriden von Stain).