Eine Jungfrau des Prämonstratenserordens im Bistum Augsburg hat etliche Gefälle, Nutzungen und Güter in und bei der Stadt Iphofen (Iphouen) gehabt. Die Äbtissin und das Konvent haben versprochen nicht ohne Wissen des Bischofs von Würzburg daran etwas zu ändern. Ob dies eingehalten worden ist, ist nicht bekannt.
Friedrich von Wenkheim (Fritz von Weinckhaim) hat am Dorf Holzhausen (Holtzhausen) im Amt Haßfurt einen Zehnt vom Stift Würzburg als Lehen. Diesen verkauft er für 400 Gulden an Johann vom Brunnen (Hanns vom Brunnen), einen Bürger von Schweinfurt. Bischof Gerhard von Schwarzburg behält sich jedoch die Wiederauslösung vor. Bischof Johann von Grumbach kauft den Halbteil des Zehnten für das Stift.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Johann von Brunn bekommt 1500 Gulden von Konrad Steinrück (Contz Stainrick) und verschreibt ihm hierfür 100 Gulden auf der Bede zu Hollstadt (Holnstat).
Der Zehnt am Lager Hohenwann bei Haßfurt (Hasfurt) gehört zum Stift Würzburg. Bischof Johann von Brunn verpfändet diesen an Johann und Otto Truchsess von Sümen (Hanns vnd Ot die Truchsessen von Sümen) für 2800 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet den Zehnt an der Hohenwann für 2000 Gulden an den Ritter Albrecht Truchsess (Albrecht Truchsess).
Mit Erlaubnis des Bischofs Rudolf von Scherenberg verpfändet Georg von Hardheim (Georg von Harthaim) sein Sechtel am Zehnt des Stifts Würzburg in Höpfigheim (Höpfickhaim) für 200 Gulden an Eberhard Geisel von Wertheim (Eberhart Geisel zu Werthaim). Georg von Hardheim übergibt dem Bischof Rudolf von Scherenberg ein Revers, dass er das Sechtel am Zehnt in vier Jahren wieder auslöst. Sollte dies nicht geschehen, soll das Stift das Zehnt an sich nehmen. Eberhard, Wolf und Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Hartheim) verpfänden mit Erlaubnis des Bischofs Lorenz von Bibra ihr Sechstel am Zehnt in Höpfigheim an Gute (Güte), die Witwe des Marquard von Düren (Markart von duren) für 500 Gulden und übergeben dem Bischof Lorenz von Scherenberg ein Revers, dass sie das Sechtel des Zehnt in sechs Jahren wieder auslösen. Wenn nicht soll das Sechstel an das Stift zurückfallen.
Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) gibt Bischof Rudolf von Scherenberg noch 500 Gulden, sodass die Gesamtsumme des Pfandschillings 2000 Gulden ist. Dafür verpfändet ihm Bischof Rudolf von Scherenberg jährlich 100 Gulden der Bede zu Hollstadt (Holnstat) wieder und löst die alte Verpfändung auf. Bischof Konrad von Thüngen verpfändet die Bede an den Würzburger Hofmeister Bernhard von Thüngen (Bernhart von Thungen) und seinen Sohn Simon von Thüngen (Simon). Später löst der Bischof die Bede wieder für 2000 Gulden aus, was auch von den von Thüngen bestätigt wird.
Herr Lamprecht von Bibra (Lamprecht von Bibra) verkauft etliche Zinsen, Gülte und anderes in Hollstadt (Holnstat) an Bischof Lorenz von Bibra.