Für weitere Informationen zu Verpfändungen der Orte Ebern und Seßlach verweist Fries auf die Stichworte Ebern und Sesslach. Er schreibt außerdem, dass er nicht habe herausfinden können, aus welchem Grund der Würzburger Bischof Seßlach, welches an die von Lichtenstein verpfändet war, wieder auslösen konnte und warum Geiersberg, das ebenfalls an die von Lichtenstein verpfändet war, unter deren Herrschaft bleiben konnte.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Ämter, Schlösser, Städte und Bede zu Ebern (Ebern), Seßlach (Sesslach) und Geiersberg (Geiersberg) für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden an die Ritterschaft an der Baunach (Baunach).
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Stadt und Amt Ebern sowie die Burg Geiersberg den Herren Heinrich, Kaspar und Balthasar von Waldenfels (Haintz Casper und Balthasar) für eine stattliche Summe (vmb 1 namhafftige summa ) und Dietrich Schott (Dietrich Schot)Stadt und Amt Seßlach. Im selben Jahr noch lösen an der Baunach ansäßige Adelige die beiden Ämter und die Burg den Herren von Waldenfels und den Schott für 6033 ungarische und 733 rheinische Gulden wieder ab. Unten stehen die Namen der neuen Pfandnehmer.
Verschiedene Adelsfamilien aus dem Baunachgau nehmen die Ämter Ebern und Seßlach mit der Burg Geiersberg als Pfand. Fries überliefert die Namen der Pfandnehmer: Fuchs von Haßfurt (Fuchs), Lichtenstein (Lichtenstein), Zollner von Rottenstein (Zoller), Schaumberg (Schaunberg), Marschall von Raueneck, von Stein zu Altenstein (Altenstain), Truchsesse zu Brennhausen, Truchsesse zu Wetzhausen, Sternberg, Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein (Schot), von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und von Waldenfels. Diese Verpfändung findet sich auch im Liber Contractuum Brunn, f. 311.
Bischof Johann von Brunn nimmt sechs Jahre nacheinander, beginnend 1412, von den Bauern, die zum Kloster Langheim gehören und in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Ebern) leben, 130 Gulden; dafür befreit er sie von den sonstigen Abgaben. Dasselbe Verfahren praktiziert er mit den Einwohnern von Neuses an der Eichen (Neuseß), Watzendorf (Watzendorf) und Gossenberg (Goessenburg), die von den Pflichten des Frondienstes (Frone), der Verköstigung (Atzung) und den Diensten (Diensten) freigestellt werden.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
Den Männern, die zum Kloster Langheim gehören (Lanckhaimische Mennere) und die, die in den Ämtern Seßlach (Sesslach) und Ebern (Ebern) wohnen, bewilligt Bischof Johann von Brunn die nächsten fünf Jahre jeweils 100 Gulden zu zahlen. Dafür befreit er sie und die Männer in Neuses (Newses), Watzendorf (Watzendorf) und Gossenberg (Gestenberg) für diese Zeit vom Frondienst (Frone), der Verköstigung (Atzung) und der Dienstpflicht (dienst).
Eucharius von Aufseß (Auffsas) wird Bischof Rudolf von Scherenbergs Feind, fällt in das Dorf Autenhausen (Autenhausen zwischen Gemunde vnd Eymet im ambt Sesslach) ein und raubt etliche Bauern. Dabei hilft ihm Otto Voit von Salzburg (Voit von Saltzburg), der dabei gefangen wird. Falls Eucharius diesen aus der Gefangenschaft lösen möchte, muss er die gefangenen Bauern ebenfalls freigeben.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.