Bestimmungen zum Kiliansgeleit: Jährlich durch einen fürstlichen Diener Würzburgs am Abend Kiliani (7. Juli) öffentlich ausgerufen. Jedem, der die Kiliansmesse besuchen will, wird Frieden und Geleitschutz zugesagt. Davon ausgenommen sind mit der Reichsacht belegte Personen, bekannte Feinde des Stifts, wer dem Stfit und seinen Verbündeten geschadet hat, wem der Zutritt zur Stadt Würzburg verboten ist oder mit dem Interdikt belegt ist. Außerdem sind vom Zugang zur Stadt alle Verbreiter ketzerischer Lehren und Schriften sowie alle nicht in Würzburg wohnhaften Juden ausgeschlossen.
Die Grafen von Flügelau (Grauen von Flügelaw,) tragen in Kirchberg das Schloss und den Kirchsatz mitsamt seinen Zugehörungen als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Danach bekam es Raban von Kirchberg (Raben von Kirchberg) von den Grafen.
Der Priester Hermann Küchner (Herman Kuechner) aus Nürnberg (Nuremberg), der eine Zeit lang in Würzburg war, erfindet etliche Artikel und Lehren, die bezüglich der Ansichten der Kirche irrtümlich sind. Darum erklärt Bischof Otto von Wolfskeel als Vertreter der Heiligen Kirche und der Gläubigen ihn öffentlich zum Ungehorsamen. Doch da der Priester seine Lehren widerruft und Buße und Besserung verspricht wird er wieder in der Kirche aufgenommen.
Köhler (Keller) ist ein Dorf am Main im Amtsgebiet von Prosselsheim (Brassoldshaim). Dort besitzen die Ritter von Elm (die von Elma) sieben Morgen Weingarten als Mannlehen, welche sie mit dem Einverständnis von Bischof Johann von Brunn und dessen Domkapitel als Stiftung an die Marienkapelle (vnser frawen Capellen) in Würzburg übergeben und eine ewige Messe stiften, unter der Bedingung, dass die Ritter an Gewinnen und Ernten des genannten Weingartens beteiligt werden.
Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) gibt Bischof Johann von Brunn und dem Hochstift Würzburg den Kirchensatz von Kembach (Kentbach oder Kempach) zu Lehen.
Eine weitere Hube, zu Kist gelegen, kaufen der Prior und Konvent zu St. Marien (S. Marden) für 40 Gulden. Der Kaufbrief ist in der Kammer registriert
Papst Clemens VII. vermacht Bischof Konrad von Thüngen und seinen Nachfolgern die Vogtei, Schutz und Schirm über sämtliche Klöster, Kirchen und Gotteshäuser im Hochstift Würzburg auf ewige Zeit. Fries gibt an, wo Informationen über Klöster und Kirchen im Bistum Würzburg zu finden sind.
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg auf ewige Zeit ein Privileg über Schutz und Schirm der Kirchen und Klöster aus.
Anna Kuhn (anna kundlin) aus Lauda wird von Jakob Sattler (Jacoben Sattlern) aus Sindolsheim (Sundeltshaim) beschuldigt, die Hostien (Partikel des Sakraments) mitsamt der vergoldeten Kupferbüchse und dem überdeckten rotbraunen Mantel vor zwei Jahren aus der Pfarreikirche in Lauda entwendet, und diese in ihrem Haus unter dem Dach versteckt zu haben. Daraufhin wird sie gefoltert, doch Jakob Sattler widerruft seine Aussage öffentlich auf dem Pranger in Würzburg. Ihr wird eine Urkunde ausgestellt, die dies bestätigt.
Kratzenning ist ein Haus, das dem Dompfarrer von Würzburg als Lehen gegeben wird. Dazu gehört auch der Altar der Kapelle auf dem Judenplatz, der unter der Aufsicht des Pfarrers Johann Grassenmann (Johan Grassenman) und des Patrons und Kollators Ludwig von Seinsheim (Ludwig von Seinsheim) steht. Bischof Friedrich von Wirsberg bestimmt zum Ordinarius.