Bischof Hermann von Lobdeburg gibt Graf Poppo (Graue Bopen), dem Burggrafen zu Würzburg, die beiden Dörfer Nickersfelden (Nickersfelden) und Untermaßfeld (Nidermasfeld) zu Mannlehen. Der Kirchensatz zu Untermaßfeld ist jedoch ausgenommen, da diesen bereits ein Bischof zu Lehen hat.
Die Grafen von Flügelau (Grauen von Flügelaw,) tragen in Kirchberg das Schloss und den Kirchsatz mitsamt seinen Zugehörungen als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Danach bekam es Raban von Kirchberg (Raben von Kirchberg) von den Grafen.
Die Herren von Hohenlohe-Brauneck (von Braunek) und die Herren von Hohenlohe (Hohenlohe) ziehen auf Grund des Kirchensatzes, Gerichts und Zehnts von Münnerstadt vor das königliche Hofgericht. Die Herren von Hohenlohe bekommen das Recht dafür zugesprochen.
Gottfried von Stetten (Gotz von Stetten) bringt Ulrich II. von Brauneck in Halterbergstetten (Vlrich von Brauneck) mit Gewalt vor Herzog Ludwig IV. von Teck (Hertzog Ludwig von Teck), den Hofrichter von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer in Passau (passaw), um über die Güter der Witwe von Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gotfrieds von Hohenlohe), nämlich Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld (witwen frawen Elisabeth), zu verhandeln. Diese sind der Zent Pfitzingen (pfitzingen) mit allen Zu- und Eingehörungen, also dem Kirchensatz, dem Zehnt und dem Gericht zu Münster (Munster). Gottfried von Stetten behauptet, dass er die genannten Güter vollständig zu Lehen geerbt habe. Diesem entgegnet die Witwe Elisabeth von Hohenlohe-Speckfeld. Herzog Ludwig IV. von Teck fällt sein Urteil zu Gunsten der Witwe.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (Munster) zu Lehen.
Ulrich von Hohenlohe-Brauneck (Vlrich von Braunack) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (
Graf Johann von Wertheim (Graue Hanns von Werthaim) gibt Bischof Johann von Brunn und dem Hochstift Würzburg den Kirchensatz von Kembach (Kentbach oder Kempach) zu Lehen.
Der Kirchensatz der Pfarrei zu Mainbernheim (Mainbernhaim) steht den Grafen von Castell zu. Diese verkaufen jedoch den Kirchensatz. Bürgermeister, Gemeinderat und Bischof Johann von Grumbach bewilligt ihnen, dass sie Selbige auf ewig als Mannlehen erhalten, was sie später auch bekommen.