Ein Streit zwischen Konrad Hoffmann (Contz Hofman) und dem Abt von Oberzell wird vertragen. Hoffmann beginnt erneut eine Fehde, richtet Schäden an und wird letztlich in Rottweil (Rotweil) enthauptet.
Die Prämonstratenserklöster Ober- und Unterzell (Heren Cell und Frawen Cell) werden von den Würzburger Bürgern durch furderung des Ordensgründers St. Norbert gestiftet und errichtet.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Bischof Johann von Brunn überträgt Peter von Stettenberg (Stetenberg) bis auf Widerruf die Schutz- und Schirmpflicht über das Dorf Moos (Moss) und andere Güter im Ochsenfurter Gau (uf dem gai), die dem Kloster Oberzell (Herncell) gehören.
Etliche Leibeigene des Hochstifts Würzburg, die ihre Abgaben an das Amt Rothenfels (Rotenvels) und Homburg (Hohenburg) leisten müssen, sitzen in der Grafschaft Wertheim. Diese sind einst an Graf Johann von Wertheim verpfändet gewesen. Als nun die Pfandsumme vom Stift bezahlt wird, beansprucht Graf Johann jedoch weiterhin die Abgaben der Leibeigenen und sie selbst als seine Untertanen. Zwischen dem Stift und dem Grafen werden in dieser Angelegenheit folgende Vereinbarungen geschlossen: Die Leibeigenen, die ihm als Pfandherren unterstanden haben, sollen ihre Abgabe (leibbede) an das Hochstift Würzburg leisten. Ferner gibt es zahlreiche Leibeigenen des Grafen und des Stifts, die jeweils im Gebiet des anderen sitzen und noch keine Abgaben leisten. Diesbezüglich wird beschlossen, dass jeder der beiden Parteien die Leibeigenen des anderen in seinem Gebiet als seine eigenen Leibeigenen betrachten dürfe. Die leibbede solle nicht mehr betragen, als das Hochstift Würzburg für angemessen ansieht. Nach zwei Jahren dürfen die Leibeigenen zu ihrem ursprünglichen Herren ziehen oder verkauft werden. Ein späterer Schreiber nenn als betroffene Orte Greußenheim (Greussen) und Birkenfeld (Birckenfelt) sowie das Kloster Zell (Zell Closter).
In einem Vertrag wird festgelegt, wie sich die zu den Klöstern Ober- und Unterzell gehörigen Untertanen bezüglich der Jagd auf den Gütern der Klöster verhalten sollen, die in der von Johann III. regierten Grafschaft Wertheim liegen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Nutzungsrechte auf der Gemarkung von Limbachshof (Limpacher mark) und zu Brunn (Brunn) von der Äbtissin zu Zell (Cell).
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Gülten, Wiesen, Wälder und andere Gefälle in der Limpurger Markung (Limpurger Markung) von der Äbtissin und dem Konvent zu Zell am Main (Vntercelle).
Abt Georg von Oberzell stellt Weiprecht von Wolfskeel (Wolfskel) eine ewige Gült von sechs Malter zu. Dieser befreit im Gegenzug einen Hof des Klosters in Geroldshausen (Geroltzhausen), für dessem Schutz und Schirm Konrad Hoffmann (Hoffman) zuständig ist, von Fron, Versorgung mit Nahrungsmitteln, Dienstpflicht und Beherbergungspflicht.
Abt Thomas Neidlein von Oberzell (Abt Thomas zu Obernzell) verpflichtet sich 200 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für einen Hof in Geroldshausen (Geroltshausen) innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Der Hof war ursprünglich ein Lehen für Konrad Hoffmann (Contz Hoffman) und ein Lehen des Klosters, ist nun aber Eigentum des Klosters.
Matthias Kolm (Martheissen kolm) aus Würzburg ist ein kaiserlicher Proviseur, der auf kaiserlichen Befehl im Kloster Zell und im Hochstift einige Zeit lang eingesetzt ist.