Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Die Grafen von Henneberg und das Hochstift Würzburg haben die Stadt Kissingen (Kiseck) als Lehen. Diese Stadt stellt Poppo von Henneberg-Coburg (G Bop) unter den Schutz von Bischof Berthold von Sternberg (Bertholden von Sternberg) und verbürgt sich dafür, dass dem Hochstift Würzburg dadurch kein Schaden entsteht.
Graf Poppo von Henneberg-Coburg (Bopen) hinterließ nach seinem Tod keinen männlichen Erben. Sein Schwager Markgraf Otto V. von Brandenburg (Maggraue Ot von Brandenburg) fordert von Bischof Manegold von Neuenburg, dass die Lehen, die Graf Poppo in Bad Kissingen besaß, von heute an und auch fortwährend an dessen Schwester und ihre Söhne und Töchter weitergegeben wird. Bischof Manegold von Neuenburg weigert sich, woraufhin es zu einer Fehde und Angriffen zwischen den beiden Parteien kommt. Durch den Dompropst zu Würzburg und Grafen Heinrich von Stahelberg (Hainrich von Stahelberg) vertragen sich die beiden Seiten. Bischof Manegold von Neunenberg muss dem Markgrafen und dessen Erben die geforderten Lehen verleihen und der Markgraf muss dem Bischof 4000 Mark Silber zahlen.
Die Grafen von Flügelau (Grauen von Flügelaw,) tragen in Kirchberg das Schloss und den Kirchsatz mitsamt seinen Zugehörungen als Mannlehen von Bischof Gottfried von Hohenlohe. Danach bekam es Raban von Kirchberg (Raben von Kirchberg) von den Grafen.
Freiherr Erkinger I. von Schwarzenberg (Erckinger von Schwartzenberg) verkauft sein Burglehen von Schloss Trimberg (Trimperg) und Schloss Kisseck (Kisecken) für 1000 Gulden an Bischof Johann von Brunn (Johannsen von Brun).
Johann Haß (Hanns Has), ein Bürger zu Meiningen (Mainingen) verhält sich im Bauernkrieg 1525 aufständisch. Um seiner Strafe zu entgehen gibt er Bischof Konrad von Thüngen etliche seiner Güter, die dieser dem Zentgrafen Konrad Kipp zu Meiningen (zentgrauen zu Mainingen Contzen kippen) zu Lehen gibt.
Johann Klott (Hanns Clott) verkauft Bischof Konrad von Thüngen und dem Stift für 45 Gulden sein Erblehen zu Kist mit seinen Zu- und Angehörungen, welches ihm zuvor vom Kloster Gerlachsheim (Gerlachshaim) als Lehen für einen Gulden jährlich gegeben wurde. Er will das Erbe für mehr Gulden verkaufen, die Summe wird aber auf einen Gulden heruntergesetzt.
Stefan Popp (Steffan Bop) und Balthasar Heffner (Baltzar heffner) besitzen jeweils ein Viertel einer Hube bei Kist mit ihren Zu- und Angehörungen. Diese haben sie von der Vikarei zu Neuenmünster als Lehen erhalten und dafür jährlich 4 Malter Korn als Gülte bezahlt. Dies verkaufen sie an Bischof Konrad von Bibra für 73 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra übernimmt vom Stift zu Neumünster die vier Malter Korngülte samt der Lehenschaft in Kist für 60 Gulden.
Nachdem dieselbe Hälfte der Hube zu Kist auch an die Vikarei zu Neumünster (Vicarei Ommium Sanctorum zum Newenmunster) als Lehen gegangen ist und dem Besitzer jährlich vier Malter Korn zu Gült gegeben worden sind, übernimmt Bischof Konrad von Bibra die vier Malter samt der Lehenschaft für 60 Gulden.