Zwischen dem Hochstift Würzburg und Mainz gibt es Unstimmigkeiten über die Leibeigenen zu Königshofen (Kunigshofen). Aufzeichnungen darüber finden sich im Mainzer Gebrechenbuch 1 unter dem Wort Lebbet und in der Hohen Registratur unter dem Buchstaben L bei Leibaigenschaft.
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Die Städte Fulda und Hünfeld übergeben dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg einen Revers. Dieser Revers bestätigt, dass sie den Vorgenannten unterstehen, bis die Reichsabtei Fulda ihre Schulden bei beiden Bischöfen über 4000 Gulden ablöst.
Als Erzbischof Johann von Mainz und der Würzburger Bischof Johann von Brunn Fürstabt Johann von Fulda die Summe von 4000 Gulden ausbezahlen, die er sich von beiden leiht, wird vereinbart, dass der Mainzer Bischof 2500 und der Würzburger Bischof 1500 Gulden davon bezahlen soll. Johann von Brunn verfügt aber nicht über eine ausreichende Menge Bargeld, weswegen Johann von Mainz ihm die 1500 Gulden mit der Bestimmung auslegt, dass er sie diesem bis auf den nächsten Tag Petri Cathedra (22. Februar 1414) wieder gebe. Sobald die Reichsabtei Fulda die Städte Hünfeld und Fulda ( Fuld vnd Hunfeld) wieder auslöst, die für dieses Geschäft verpfändet wurden, soll der Bischof von Würzburg 1500 Gulden, der Erzbischof von Mainz 2500 Gulden erhalten.
Die beiden Vormünder des Stifts Fulda, Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Konrad III. von Mainz ernennen Hamann Echter (Hamman Echter) zu ihrem Amtmann in Fulda, wofür er sich verpflichtet, 12 Reiter zu stellen (mit 12 pferden). Dafür verpfänden die beiden Bischöfe ihm 880 Gulden, sechs Fuder Wein, das Geld aus dem Geleitrecht und dem Gericht des Ortes, der paradeis genannt wird als Jahressold.
Abt Johann von Fulda nimmt Herrn Hermann von Buchenau als Koadjutor (Hern Herman von Buchenaw) an. Der Abt, der neue Koadjutor, der Dechant und der Konvent von Fulda handeln mit Bischof Johann von Brunn und Erzbischof-Elekt Konrad III. von Mainz (B. Conraten dem erwelten zu Maintz ainem geboren hern von Weinsperg) aus, dass die beiden Bischöfe ihr Leben lang zu Vormündern und Schutz- und Schirmherren des Klosters Fulda und seiner Ländereien und Leibeigenen werden. So sollen die beiden Bischöfe je einen Amtmann in die Ländereien Fuldas in der Rhön (in der Buchen) schicken, der die Stadt Fulda beschützen und verteidigen soll. Außerdem sollen die beiden Schutzherren das Öffnungsrecht auf allen fuldischen Burgen genießen, dass ihnen deren militärische Nutzung im Kriegsfall garantiert.Der Erzbischof von Mainz und der Bischof von Würzburg willigen in alle Vereinbarungen ein, sodass darüber eine Urkunde und ein Revers aufgesetzt werden. In diesen Urkunden wird festgehalten, dass es den beiden Bischöfen erlaubt sein soll, verpfändete Güter des Stifts Fulda auszulösen. Daneben wird festgehalten, dass der Abt, Pfleger und Konvent den Bischöfen das Vorkaufsrecht zusichern, wenn sie irgendein Gut verkaufen oder verpfänden.
Die vier Kurfürsten am Rhein, nämlich von Mainz, Trier, Köln und der Pfalz, beraten sich mit Bischof Johann von Brunn in Nürnberg (Nuwenberg) wegen der ketzerischen Hussiten.
Durch die Forderungen die Herzog Otto von Pfalz-Mosbach an Mainz stellt und andere Dinge kommt es zum Streit und etlichen Austragungen zwischen den beiden Parteien. Der Pfalzfgraf Ludwig und Bischof Johann von Brunn schlichten in der Angelegenheit in Windsheim (Windshaim). Sie entscheiden, dass dem Herzog das Fastnachsts- und das Sommerhuhn aberkannt werden und sprechen ihm dafür jährlich zwei Fastnachtshühner zu, die er von einem Rotenwein zu Königshofen bekommt. Die Güter, für die Zehntfreiheit gefordert wird, sollen wie zuvor behandelt werden.
Graf Heinrich von Hohenstein (Graue Hainrich von Hohenstain) fordert wegen seiner Frau Susanne von Bickenbach (Susanne von Bickenbach) 5000 Gulden vom Stift Würzburg. Bischof Lorenz von Bibra entscheidet unter Schlichtung von Erzbischof Berthold von Mainz (B Bertholden zu Maintz)
Georg Koch (Georg Koch) hat etliche Forderungen gegen Bischof Lorenz von Bibra erhoben und ist so zum Feind des Stifts geworden. Durch Erzbischof Uriel zu Mainz kommt es zu einer Einigung.