Die Grenzen des Klosters Neustadt am Main (cloester Newenstat), welches zwischen den beiden Stiften Mainz und Würzburg liegt, werden verzeichnet.
Auf welche Art und Weise das Erzstift Mainz und das Stift Würzburg sich freundschaftlich einigen konnten, ist in diesem Buch unter dem Stichwort Ainigung zu finden
Auf Bitten des Erzbischofs Seifried von Maintz (Seifriden zu Maintz) leiht Bischof Hermann von Lobdeburg dem römischen König Wilhelm von Holland (Wilhelmen), durch Herrn Kraft von Boxberg (Crafften von Boksberg() 150 Mark Silber. Mit seinem Brief und Siegel bürgt Seifried von Mainz, dass sofern der König die Leihgabe nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt, er selbst die ausstehende Summe entrichten werde.
Kaiser Karl IV. richtet eine ewige Erbeinigung zwischen der Böhmischen Krone, dem Erzstift Mainz und dem Stift Würzburg ein. Mitunter wird vereinbart, dass sofern zwei der genannten Parteien miteinander in einen Konflikt geraten, die dritte über den Ausgang des Konflikts entscheiden solle. Zwischen Erzbischof Gerlach zu Mainz (Gerlach zu Maintz) und Bischof Albrecht von Hohenlohe kommt es zum gegenseitigen Konflikt. Kaiser Karl IV., zu jener Zeit selbst böhmischer König, beruft daraufhin die Konfliktparteien zu sich nach Heidingsfeld und schlichtet den Konflikt friedlich.
Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach leiht dem Domkapitel zu Würzburg 1000 Gulden. Das Domkapitel gibt es an die Hauptleute und Regenten auf der Festung Marienberg (vnserfrawenberg). Die geliehene Summe sollen sie in der Frist von einem Jahr durch Zolleinnahmen des Stifts Würzburg zurückzahlen.
Etliche Jahre später kommen Erzbischof Dietrich Schenk von Erbach (Ertzbischofe Dietrich) und Bischof Gottfried Schenk von Limpburg aufgrund etlicher Forderungen und wegen gegenseitigen Unwillens in Würzburg zusammen. Die Unstimmigkeiten werden allerdings durch Räte beider Seiten behoben.
Erzbischof Berthold von Henneberg (B. Berthold von Maintz) und Bischof Rudololf von Scherenberg einigen sich und kommen zu einem Vergleich. Die Feinde und Beschädiger des jeweils anderen Stifts sollen ungehindert nach eigenem Recht bestraft werden.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Es wird von einer Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, mit Philipp von Hessen sowie deren Auftreten vor Bischof Lorenz von Bibra und den Burggrafen zu Nürnberg berichtet.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.