Die Herren von Hohenlohe streiten sich über das Schloss Neuenstein miteinander. Deshalb möchten sie den Streit endgültig von Bischof Gerhard von Schwarzburg entscheiden lassen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet den Töchtern des verstorbenen Sigmund Fuchs zu Burgpreppach (obgemelts letzten Sigmunden Fuchsen verlassene dochtern) Jahreseinkünfte von 55 Gulden zu einer Hauptsumme von 1100 Gulden auf den Kammergefällen in Würzburg auf Wiederlösung. Ebenso verpfändet er Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau und Valentin Fuchs zu Bischofsheim, den Vormündern von Georg Christoph Fuchs zu Eltmann, Gleisenau und Bischofsheim (Hans Wilhelm vnd Valtin Fuchs als vermündern Jörgen, Christoffen Fuchsen) 85 Gulden Jahreseinkünfte für eine Hauptsumme von 1700 Gulden aus der Kellerei von Haßfurt (Kellerey zu Haßfurth). Ebenso verpfändet er im gleichen Jahr Johann Wilhelm Fuchs zu Gleisenau (Hans Wilhelm Fuchs) 50 Gulden mit 1000 Gulden Hauptsumme. Zusätzlich verpfändet er Johann Dietrich Fuchs von Bimbach (Hanns Dietrich Fuchs zu Bimbach) 65 Goldgulden für 1300 Goldgulden Hauptsumme. Im folgenden Jahr 1543 verpfändet der Bischof dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim, Domherr zu Würzburg (Her Sigmund Fuchs Dombher) 60 Gulden jährlicher Einnahmen aus dem Kammergefällen für 1200 Gulden Hauptsumme auf Wiederlösung. Im Jahr 1551 verpfändet Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt dem Domherren Sigmund Fuchs von Wonfurt und Rügheim erneut 60 Gulden jährlicher Einnahmen für 1200 Gulden Hauptsumme.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels Kälber in Euerhausen (Eurhaussen) an die Kellerer zu Ebern (Kellern zu Ebern) und deren Erben für 60 Gulden jährlichen Zinses. Die Zinsen teilen sich folgendermaßen auf: 40 Gulden an Zwölfteilen oder Batzen, je 22 Zwölfteile oder 16 Batzen für einen Gulden, 20 Gulden als 21 Zwölfteile oder 15 Batzen für einen Gulden auf den Kammergefällen. Bischof Konrad von Bibra gibt 1200 Gulden Kaufsumme an Georg Ringer (Jörg Ring), Johann Leichtheim (Hans Leichtheim) und Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen) und an die Kinder Graf Wilhelms von Henneberg (Grauen Wilhelmen zu Hennenberg), die ihnen beim Kauf des Amtes wieder abgezogen werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet Eberhard von Grumbach (Eberhart von Grumbach) eine jährliche Summe von 100 Goldgulden jährlich sowie 2000 Goldgulden auf den Kammergefällen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zahlt Karl von Redwitz 1500 Gulden von den 5000 Gulden, die ihm sein Vorgänger Konrad von Bibra für 250 Gulden jährlicher Einkünfte auf den Kammergefällen verschrieben hatte. Für die verbleibenden 3500 Gulden wird eine neue Pfandurkunde ausgestellt, die wiederum das Dorf Forst und den einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt hat.
Der Dekan Matthias Main des Neumünsters zu Würzburg (Matthes dechanten zum Newenmunster) verschreibt Bischof Melchior mit Bewilligung des Domkapitels jährlich 80 Gulden für die Hauptsumme von 2000 Gulden auf den Kammergefällen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet mit der Bewilligung seines Domkapitels die Kammergefälle auf 48 Gulden an den Vormund Johann Körners (Kornerre hansen). Die Auslösesumme beträgt 1200 Gulden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst von der Verpfändung der Kammergefälle an Karl von Redwitz über 3500 Gulden, die das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt haben, weitere 500 Gulden ab.