Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Hälfte am Dettelbacher Schloss an Erkinger von Seinsheim (Sainsheim) auf Lebenszeit. Jener bezahlt 300 Gulden, mit denen die Verpfändung an Wilhelm von Abenberg (Abenberg) abgelöst wird.
Die Hälfte an Schloss und Stadt Dettelbach (Detelbach) ist für 600 Gulden an Hans und Georg von Dettelbach (Detelbach) verpfändet. Um an Bargeld zu gelangen, lassen sie dem Hochstift 50 Gulden nach. Sie erhalten 600 Gulden in bar von Wilhelm und Dietrich von Thüngen (Thungen), die dafür den Anteil derer von Dettelbach unter den bisherigen Bedingungen erhalten.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet das halbe Schloss, die Vogtei und die Stube in Dettelbach (Detelbach) für 900 Gulden an Heinrich Küchenmeister (Kuchenmaister) und seinen Erben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte an Dettelbach (Detelbach) sowie Untereisenheim (Untereisenshaim) mit allen dazugehörigen herrschaftlichen Rechten für 5000 Gulden an Erkinger von Seinsheim (Sainshaim) und dessen Erben.
Bischof Johann von Brunn gibt die Hälfte am Schloss Dettelbach, die Bischof Johann von Egloffstein von Wilhelm von Abenberg (Abenberg) wieder abgelöst hat, Hermann von Thüngfeld (Thunvelt) für seine treuen Dienste ein. Er genehmigt ihm außerdem, die andere Hälfte von Kaspar von Dettelbach (Detelbach) oder dessen Erben für 400 Gulden an sich zu bringen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet die Bede in Dettelbach (Detelbach) und Untereisenheim (Unter Eisenshaim) für 2000 Gulden zu einem jährlichen Zins von 100 Gulden an Sittig von der Kere (von der Kere) und richtet einen Heißbrief an Bürgermeister und Rat.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Dorothea von Heimburg (Haimburg) ist mit Georg von Crailsheim (Crailshaim) verheiratet. Dieser leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, um das Schloss Homburg an der Wern (Hohenburg) wieder abzulösen. Bischof Rudolf verschreibt dem Ehepaar und seinen Erben jährlich 50 Gulden in Dettelbach (Detelbach) und überlässt ihnen das dortige Schloss zur Bewohnung.
Konrad von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Rottenstein (Rotenstain) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 50 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Dettelbach) verschrieben.
Kilian von der Kere (von der Kere) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit dieser Amt und Schloss Bütthard (Buthert) wieder ablösen kann, und erhält dafür jährlich 100 Gulden auf der Bede von Dettelbach (Detelbach) verschrieben.