Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Bischof Hermann von Lobdeburg kommt durch den Tod von Hedwig von Biebelried in den Besitz der Güter in Biebelried, die ihm laut den Verträgen mit Swigger von Oberbach und Sigbert von Windheim zustehen. Er verkauft dieselben Güter an Konrad von Bücholt (Buchelt), Bruder der Johanniterkommende in Würzburg und Compther, für 260 Silbermark. Er lässt sich jedoch ein Wiederkaufsrecht zusichern. Über das Rechtsgeschäft übergibt Konrad von Büchold dem Bischof ein Revers.
Bischof Berthold von Sternberg kauft die Burg Hinterfrankenberg (hinter Franckenberg) von Burggraf Friedrich V. von Nürnberg für 300 Silbermark und 730 Pfund Heller. Da er die Kaufsumme nicht in bar begleichen kann, verpfändet er dem Burggrafen die Dörfer Burgbernheim (Burckbernhaim) und Herbolzheim (Herboltzhaim) einschließlich des Waldes von Burgbernheim und weiterer Zugehörungen. Innerhalb von 12 Jahren müssen die Pfänder wieder ausgelöst werden, sonst fallen sie dem Burggrafen zu.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Etliche Gefälle in Bremersdorf (Bermansdorf) kauft Bischof Gerhard von Schwarzburg von Swantibor und Bogislaw von Pommern-Stettin. Dieser Kauf betrifft auch folgende Orte: Bad Kissingen (Kissingen), das Frauengericht in Nüdlingen (Nutlingen), Iringshausen (Inngshausen), Hausen (Hausen), Winkels (Winkels) Poppenlauer (Boppenlaur), Ramsthal (Rambstal), Machtilshausen (Machtildshausen), Elfershausen (Elverichshausen) und das Frauenkloster Aura (Aura fraw closter).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verkauft dem Nürnberger Bürger Ulrich Haller (Haller) und dessen zwei Söhnen sowie einer Nonne die Zehnten zu Burgbernheim (BurckBernhaim) und Geslau (Gessler) als Leibgeding für 2300 Gulden in Gold.
Johann von Egloffstein kauft den Zehnt zu Tauberscheckenbach (Scheckenbach) von Leonhard von Ehenheit (Ehenhait) und trägt ihm diesen als Lehen auf. Dafür verschreibt er dem Hochstift die Hälfte des Schlosses und seines Hofs zu Bergtheim (Berchthaim unter den Baumen) mit allen Zugehörigen und öffnet dem Stift auf ewige Zeiten den Hof.
Ein Propst des Stift Haugs kauft den Ort Berg vom Stift Neumünster. Schließlich befindet sich der Ort im Besitz des Martin von der Kere (von der Kere). Aus seinem Nachlass verkaufen ihn die Herren von der Kere an das Hochstift Würzburg.
Das Hochstift Würzburg besitzt den dritten Teil am Zehnt zu Bergtheim (Berchthaim), den Bischof Johann von Brunn für 700 fl an Georg von Bebenburg (Bebenburg) mit der Bedingung verkauft, dass er diesen Zehnt als Mannlehen tragen muss.
Bischof Johann von Brunn stellt Hans Rieter (Rieter) eine Übergabeurkunde (hausbrief) aus, die sich an den Schultheißen und den Dorfmeister von Burgbernheim (Burckbernhaim) richtet und sie anweist, sich entsprechend des Kaufbriefs gegenüber Hans Rieter und seinen Erben zu verhalten.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Melchior von Zobel übergibt erblich Michael Werner (Werner), Stadtschreiber von Iphofen (Iphoven), 3 Morgen Wiesen in der Gemarkung von Mainbernheim (Mainbernhaimer markhung), die einst dem Kloster Birklingen (Birklingen) gehörten. Dafür muss er jährlich 20 Pfennige, 1 Fastnachtshuhn und den Handlohn in die Kellerei geben.