König Adolf verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei zu Heidingsfeld mit weiteren Gütern für 2000 Mark Silber.
Otto von Kühndorf (Ot von Kundorf) erhält das Dorf Habthal (Habstal) als Pfand vom Hochstift Würzburg.
Im vorherigen Eintrag wird das Dorf Habthal als Pfand Ottos von Kühndorf (Ot v Kundorf) genannt. In diesem Eintrag verweist Fries darauf, dass es an anderer Stelle Habtal gennant wird und Otto von Kühndorf und Johann von Salzburg (Hanns v Saltzburg) als Pfand gegeben wird.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen (Graue Berthold von Hennenberg) das Gericht von Friedelshausen (Fridoldeshausen) für 1000 Pfund Heller auf Wiederlösung. Dafür übergibt der Graf ihm einen Revers.
Die beiden Vormünder des Stifts Fulda, Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Konrad III. von Mainz ernennen Hamann Echter (Hamman Echter) zu ihrem Amtmann in Fulda, wofür er sich verpflichtet, 12 Reiter zu stellen (mit 12 pferden). Dafür verpfänden die beiden Bischöfe ihm 880 Gulden, sechs Fuder Wein, das Geld aus dem Geleitrecht und dem Gericht des Ortes, der paradeis genannt wird als Jahressold.
Bischof Johann von Brunn verpfändet ohne die Einwilligung seines Kapitels für 200 Gulden Apel III. von Lichtenstein (her Apel von Liechtenstein) den Wald, der Furst genannt wird und an den Burgwald der an Burg Altenstein grenzt (burckholtz zum Altenstein gehorig stossend). Durch Veruntreuung befinden sich zu Lebzeiten von Fries der Wald und der dazugehörige Wildbann noch immer in den Händen der Herren von Altenstein.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet Karl von Redwitz, dem Amtmann von Mainberg (Carl von Redwitz Amptman zu Mainberg) jährliche Einkünfte aus den Kammergefällen in der Höhe von 250 Gulden mit Bewilligung des Domkapitels. Sollten die Kammergefälle diese Summe nicht erbringen können, setzt er ihm als Pfand das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof (Reichleshoff) mit allen damit verbundenen Nutzungsrechten ein.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt zahlt Karl von Redwitz 1500 Gulden von den 5000 Gulden, die ihm sein Vorgänger Konrad von Bibra für 250 Gulden jährlicher Einkünfte auf den Kammergefällen verschrieben hatte. Für die verbleibenden 3500 Gulden wird eine neue Pfandurkunde ausgestellt, die wiederum das Dorf Forst und den einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt hat.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst von der Verpfändung der Kammergefälle an Karl von Redwitz über 3500 Gulden, die das Dorf Forst und einen Hof in Reichelshof als Pfandobjekt haben, weitere 500 Gulden ab.
Propst Joachim Faber (Pobst Joachim) und der Konvent von Heidenfeld verkaufen mit der Bewilligung von Bischof Friedrich die Schenkstatt des Klosters im Dorf Heidenfeld (die im Markgräfischen Krieg abgebrannt ist), 3 Äcker Wiesen (die die Schankwiesen genannt werden), 2 Äcker Wiesen bei der strutheken, 2 Äcker Wiesen am Lainacher Weg, zusätzlich eine jährliche Abgabe von Brennholz und 3 Äcker, die auf eigene Kosten aufzuhauen und zu gebrauchen sind. Alles liegt in der Heidenfelder Markung und gehört zur Schenkstatt. Johann Lolein (Hans Lolein) muss einen jährlichen Zins von 24 Gulden zahlen, die Hälfte zu Walpurgis und die andere Hälfte zu Martini.