Bischof Otto von Wolfskeel verpfändet das Amt Bad Neustadt an der Saale (ambt Newenstat) an Siegfried von Stein (Seifriden von Stain) für 1000 Heller und jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Otto von Wolfskeel bekommt 1000 Pfund von Ritter Johann von Ostheim (Hannsen von Osthaim riter). Er verpfändet ihm jährlich 100 Pfund Zinsen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Eberhard von Ostheim (Eber[harten] von Osthaim) 260 Pfund Heller der jährlichen Gülte von dem Amt Bad Neustadt an der Saale für 3000 Pfund auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet an Hermann Zentgraf (Herman) die Kellerei Bad Neustadt an der Saale für 650 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Für eine Summe von 18.500 Gulden hat Bischof Johann von Brunn mit Bewilligung des Domkapitels dem Deutschmeister und dem Deutschen Orden das Schloss Neuenhaus erneut verpfändet, mitsamt den zugehörigen Dörfern, Bewohnern, Gütern, Gerichtsrechten, Zu- und Eingehörungen. Dem Bischof ist jedoch vorbehalten im Jahr 1431 das Schloss für eine Summe von 3.000 Gulden wiederauszulösen. Die bisherigen, über die Verpfändung geschlossenen Urkunden bleiben gültig, weder ein Bischof noch Ordensangehörige sollen die Pfandsumme verändern.
Falls Bischof Johann von Brunn die in den vorherigen Einträgen erwähnte Pfandsumme für das Schloss Neuhaus an den Deutschen Orden von 3400 Gulden im Jahr 1431 nicht bezahlt hat, geht das Schloss mit seinen Zugehörungen in den Besitz des Deutschen Ordens über. Das Hochstift Würzburg hat kein Recht mehr, das Schloss auszulösen und es bleibt ewig in Besitz des Deutschen Ordens.
Bischof Johann von Brunn hat die Pfandsumme von 3400 Gulden auf das Schloss und Amt Neuhaus nicht bezahlt. Daher behalten der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim und der Deutsche Orden das Schloss und Amt Neuhaus und seine Zugehörungen und nutzen diese weiterhin.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet dem Stift Neumünster (Neuenmunster) jährlich 50 Gulden auf das Kammergefälle für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Es besteht das Recht auf Wiederlösung.