König Karl IV. (konig carl der virt) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg aufgrund seiner nützlichen Dienste und der Schäden, die sie genommen haben, 1200 Mark Silber auf die Juden von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Der Bischof soll, nach seiner Forderung an das Reich, das Recht auf die Juden haben.
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) soll Bischof Albrecht von Hohenlohe 4000 Gulden und weitere 2500 Gulden bis Maria Lichtmess bezahlen.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Grafen von Rineck (grafen von rineck) Rothenfels (Rottenfles). Die Verpfändung und das was zwischen ihnen und Gottfried Voit von Rieneck (gotz voiten von Rineck) abgemacht wird, wird als Revers festgehalten. Dies liegt bei den anderen Reversen über das Amt.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Ludwig und Thomas von Rieneck (Ludwigen vnd Thoma von Rineck) Gelder auf Schloss und Festung Rothenfels. Da sie sich nicht einigen konnten erließen sie Bischof Johann von Brunn 4300 Gulden Schulden, dafür quittiert der Bischof ihnen ihre bisher ausgeübten Rechte und Einnahmen.
Andreas und Wilhelm von Rieneck (Endressen vnd wilhelmen die voit von Rineck) verpfänden ihr Viertel Anteil am Schloss und Amt Rothenfels samt aller Zugehörungen an Heinrich von Callenberg (heintz von Callenberg) und seine Frau Anna (anna seine hausfraw) für 3500 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt den Verkauf und die Widerlösung.
Bischof Johann von Brunn schuldet Peter von Stettenberg (pettern von Stettenberg) 1500 Gulden. Diese Schulden gehen auf seinen Sohn Peter von Stettenberg über, da der Bischof diese nicht begleichen kann, verpfändet er ihm das Dorf Rüdenhausen (Rudershausen) auf dem Gau, mit allen Ehren, Nutzungen, Gefällen, Renten, Zinsen, Gülten und allen Zu- und Eingehörungen, die auch einem Probst des Stift Haugs zustehen. Davon ist nichts ausgenommen, von 15 Gulden Einnahmen soll von Stettenberg je einen Gulden bekommen, bis die Schulden beglichen sind oder der Bischof diese auf eine andere Art und Weise begleicht. Darüber wird ein Revers ausgestellt.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Bartholomäus von Bibra (Bonhalmesten von Bibra ) Rothenfels (Rottenfels) für 250 Gulden, die Ablösesumme beträgt 2000 Gulden.
Gottfried von Rieneck (Gotz von von Rineck) und Eberhard von Rieden (Eberharten von Ridem) haben zusammen ein Viertel Anteil an Schloss und Amt Rothenfels, die von Bischof Johann von Brunn und seinem Domkapitel für 4775 Gulden verpfändet wurden. Ein weiteres Viertel war an Sebastian von der Tann (Bastian von der Than) und Eberhard von Rieden dem Älteren (Eberharten Riden dem eltern ) für 1750 Gulden verpfändet. Die Hälfte seines Viertels hat Gottfried von Rieneck an Eberhard von Rieden für 2000 Rheinische Gulden verpfändet. Alle Gerechtigkeiten am anderen Viertel können er oder seine Erben von Sebastian von der Tann und Eberhard von Rieden dem Älteren für 1750 Gulden auslösen, sofern sie ihnen gehören. Dies hat Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt. Eberhard von Rieden und seine Erben können also insgesamt zwei Achtel für 2000 und 1750 Gulden auslösen. Dem Hochstift obliegt es, die Auslösung vorzubehalten.
Bischof Konrad von Thüngen leiht sich 500 Gulden von Sebastian, Johann und Maria von Rotenhan (Bastian, mere vnd hausen von Rottenhan). Bis der Bischof diese zurückzahlt verpfändet er ihnen einen jährlichen Zins von 25 Gulden, auf die Bede von Haßfurt (hassfurt), die an Cathedra Petri fällig sind. Diejenigen, die den Zins abholen, haben Geleit.
Bischof Konrad von Thüngen verpfändet Sebastian von Rothan (Bastian Rotenhan) 500 Gulden mit jährlich 25 Gulden Zinsen auf die Bede von Haßfurt (Hasfurt) auf Wiederlösung.