Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Die Bürger zu Haßfurt (Hasfurt) bezahlen auf Bitte Bischof Johann von Egloffsteins 250 Gulden an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs) und 750 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) wegen des aufgelegten achten Pfennigs. Im Gegenzug befreit sie Bischof Johann 3 Jahre lang von der Bede und Steuer.
Das Dorf Haselbach (Haselbach) gehört zum einen Teil zum Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) und zum anderen Teil in das Amt Aschach (Aschach). Dort sind etliche Güter für 14 Mark an die von Eberstein verpäfndet. Bischof Johann von Brunn befreit Andreas von Haselbach (Endres von Haselbach) und seinen Erben ein Haus am Stadel und einen Garten bei dem Elersbrunnen, 6 Artacker an der Leiten, einen Acker am Hohenrode und einen Morgen Wiesen in der Mark zu Aschach für Dienste, Bede und Steuern, sodass sie mit den anderen Armen weder leiden noch geben müssen.
Bischof Johann von Brunn erreicht bei dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde Haßfurt (Hasfurt), dass diese ihm jedes Jahr 500 Gulden auszahlen. Davon gehen 200 Gulden an Friedrich Hund (Fritz Hund), den Münzmeister zu Bamberg (Bamberg) und die übrigen 300 Gulden an den Bischof selbst. Dafür überreicht er ihnen ein Privileg, dass er sie in der Zukunft nicht mit weiteren Abgaben belasten wird, bis ihnen die 200 Gulden vom Münzmeister wieder abgelöst wurden.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Der Abt des Klosters Waldsassen, Nikolaus Peisser (abbt Niclaus), erhält eine Behausung und Hofstatt am Clingenthor und bebaut diese. Die Einwohner von Heidingsfeld befreien diese Behausung von Abgaben und Steuern und bestätigen ihm dies schriftlich.
Das Stift besitzt auch einen eigenen freien Hof zu Haselbach. Bischof Lorenz von Bibra vererbt diesen seinem Zentgrafen zu Bischofsheim, Philipp Uberthür (Philip Uberthür), und dessen Erben für 3,5 Malter Hafer, 3,5 Malter Korn, einen Hammel, ein Ker und einen halben Gulden jährliche Bede mit gebührlichem Handeln, wenn er verkauft wurde, als Zinslehen und freit sie von allen anderen Abgaben.
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.
Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet und bestätigt seinem Vogt Johann Königshofer (Hans Königshouer) und seiner Ehefrau Katharina (Catharine) die Freiheit, dass seine Behausung für alle Beschwerungen, Dienstbarkeiten, Bede, Steuer, Atzung und anderes jährlich nur einen Martinspfennig an die dem Stift gehörende Untere Burg zahlen müsse.