Iphofen (Jphouen) gehört zum Teil dem Stift Würzburg und den Herren von Hohenlohe. Die Grafen von Castell und andere besitzen etliche Gefälle und Nutzungen in Iphofen. Der Zehnt gehörte verschiedenen Lehensherren. Bischof Manegold von Neuenburg gibt den Einwohnern von Iphofen als Dank für ihre treuen Dienste verschiedene Vergünstigungen. Für alle Gefälle und Nutzungen, die Atzung und den Legepfennig ausgenommen, die sie an das Stift zahlen müssen, sollen sie in den nächsten 10 Jahren nicht mehr als 80 Heller und 10 Fuder Wein abgeben müssen. Die Restsumme soll für die Bebauung des Fleckens mit Gräben, Mauern, Türmen etc. verwendet werden. Ihr Vermögen wird von Eckhard Truchsess von Roßberg (Eckart von Rosperg der Truchsess) veranschlagt. Heinrich und Friedrich Kelhass (Hainrich vnd fridrich die Kelhassen) werden als Baumeister engagiert. Der Jude Michelmann (Michelmann Jude) soll als Aufseher und Säckelmeister fungieren. Um Iphofen zu einer Stadt auszubauen, wird er für mehrere Jahre von allen Abgaben befreit.
Die von Hohenlohe wollen die Bebauung der neuen Stadt Iphofen (Jphouen) nicht bewilligen, da die Stadt sonst größer wird und ihr Teil auch in die Ringmauer gezogen wird. Die Bürger von Iphofen verpflichten sich gegenüber Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck), 919 Gulden zu bezahlen. Im Gegenzug freit sie Bischof Johann von Egloffstein für 3 Jahre von der Datz. Graf Thomas erhält später eine vollständige Auszahlung der Summe.
Bischof Johann von Brunn befreit den Hof des Klosters Himmelspforten in Himmelstadt (Himelstat) von jeglichen Verpflichentungen für viele Jahre.
Bischof Johann von Brunn erhebt eine gemeine Landsteuer. Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) verpflichten sich, Bischof Johann für die Landsteuer und andere jährliche Bede für 4 Jahre 4000 Gulden, also 1000 Gulden pro Jahr zu zahlen. Daraufhin befreit Bischof Johann sie für 4 Jahre von der Landsteuer und Bede. Daraufhin leihen sich die Bürger 2000 Gulden von Elisabeth, der Witwe des Friedrich Schenk von Limpurg (Elisabet weiland Schenk Fridrich von Limpurg nachgelassen witwe). Die 2000 Gulden werden mit 100 Gulden pro Jahr verzinst. Sie werden an Bischof Johann weitergegeben.
Bischof Johann von Brunn freit dem Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) und seinen Erben eine Behausung bei dem Oberen Tor in Haßfurt (Hasfurt) von der Steuer, Bede, Wach und Fron. Einige Jahre später freit Bischof Johann von Brunn den Brüdern Johann und Martin Kötner (Hanns vnd Mertin Kötner) ihren Baumgarten, der am Oberen Tor am äußeren Stadtgraben zu Haßfurt liegt, von dem Zehnt.
Bischof Johann von Brunn befreit Weiprecht Kötner (Weiprecht Kotner) einen Weingarten auf der Berg Hennberg in der Mark Brotbach vom Zehnt.
Als der im vorigen Eintrag genannte Zeitraum von 4 Jahren seinem Ende entgegengeht, verlangt Bischof Johann von Brunn von dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Iphofen (Iphouen), dass sie ihm die 5000 Gulden für die nächsten 5 Jahre zahlen. Im Gegenzug befreit er sie für 5 Jahre von der Bede und Steuer.
Die Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde zu Iphofen (Jphouen) bewilligen, die nächsten 4 Jahre lang 3200 Gulden zu bezahlen, nämlich jedes Jahr 800 Gulden. Davon gehen 300 Gulden an Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrat von Limpurg) und seine Brüder, 400 Gulden an die Hofwart von Kirchheim und die übrigen 100 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Dafür erlässt dieser für diesen Zeitraum die Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn und sein Kapitel freien dem Kloster Theres seinen Hof bei dem niederen Tor für Steuer, Bede, Reisdienst, Wachdienst, Graben und alle anderen bürgerlichen Beschwerden.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt der Bürgerschaft der Stadt Iphofen (Iphouen), etliche Plätze in ihren Gehölzen in eine Wiesenwirtschaft umzuwandeln. Bürger, die ein Gebäude neu errichten, müssen darauf keinen Zehnt zahlen.