Berthold von Bibra (Berolt von Bibra) leiht Bischof Johann von Brunn 4060 Gulden, die Bischof Johann Berthold oder seinen Erben zwei Jahre später zurückzahlen soll. Für den Fall, dass Bischof Johann das Geld nicht fristgerecht bezahlt, dürfen Berthold oder seine Erben das Schloss und die Stadt Haßfurt mit der Kellerei, Vogtei, Zent, , Stadtgericht, Zoll, Ungelten [?], Bede, Steuern, Fron, Diensten, Zehnten, Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen so lange nutzen und gebrauchen, bis die Hauptsumme von 4060 Gulden bezahlt ist.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) 2219 Gulden. Diese Schulden wachsen in kurzer Zeit so stark heran, dass er ihm schließlich 5500 Gulden schuldet. Dafür verschreibt ihm Bischof Johann von Brunn die Vogtei und Kellerei Haßfurt samt dem Amt mit allen Leuten, Gütern und Zu- und Einbehörungen (nichts ausgenommen außer Buße betreffend Hals und Hand, Bede, Steuer, Öffnung, Mannlehen und geistliches Lehen) amtmannsweise. Weiprecht soll es so lange innehaben, bis er oder seine Erben die 5500 Gulden wieder vollständig erhalten haben.
Da Bischof Johann von Brunn große Geldnot hat, leiht er sich 1200 Gulden von Karl Truchsess von Rotenstein (Carl Trugsess zum Rotenstain) und verschreibt ihm dafür die Kemenaten Burg und Behausung samt der Kellerei und dem Bauhof zu Haßfurt auf Wiederlösung. Seine Erben Heinrich und Michael Truchsess von Rotenstein (Hainzt vnd Michel die Trugsessen) bewilligen Bischof Rudolf von Scherenberg eine Reduktion der Hauptsumme um 500 Gulden und übergeben ihm dafür ein Revers.
Michael Truchseß von Wetzhausen (Michel Trugsess von Wetzhausen) leiht Bischof Rudolf von Scherenberg 6000 Gulden. Bischof Rudolf verschreibt ihm im gegenzug 300 Gulden jährliche Zinsen auf der Kellerei zu Haßfurt (Hasfurt). Diese 6000 Gulden werden zwei Jahre später wieder abgelöst.