Aufgrund von Auseinandersetzungen, die Speisen betreffend, werden beide Parteien und all ihre Priester, Leihen und Gesinde miteinander vertragen. Alle Gefangenen, auf beiden Seiten gemacht wurden, werden freigelassen und von der alten Urfehde freigsprochen. Zudem werden alle Schatzungen, Brandschatzungen, Gedinge und alle anderen unbezahlten Gelder erlassen.
Der Vetrag zwischen Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt, Bad Windsheim und dem Würzburger Bischof Gerhard von Schwarzburg besagt, dass alle Parteien vertragen, die Gefangenen auf beiden Seiten frei und alle Schatzungen und unbezahlte Gelder erlassen sind. Bischof Gerhard von Schwarzburg hat die vier Städte Rothenburg ob der Tauber, Nürnberg, Schweinfurt und Bad Windsheim eingenommen. Diese zahlen ihm gemeinsam 4000 Gulden. Der Bischof bestätigt ihnen die Zahlung. Damit sind die Uneinigekeiten zwischen den Städten und dem Bischof geklärt. Wenn jemand dem Vertarg nicht folge leistet, soll dieser nicht in Kraft treten. Der Bischof darf nicht Gebrauch von seiner Einigung mit den Fürsten und Herren machen. Als Rothenburg (Rottenburg) ihren Anteil an den 4000 Gulden bezahlt, ist die Stadt frei von dem Vertrag. Der Bischof ist nicht mehr zuständig für die Lehen, das Erbe und das Leibgedinge Rothenburgs, sowie das Weingeld Nürnbergs (Nuremberg). Wenn die Bürger Rothenburgs von dem Bischof Lehen erhalten möchten, dürfen sie diese empfangen.
Es werden Quellenangaben für die Lehen, die Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und die anderen vier Städte nach dem Krieg von dem Hochstift Würzburg erhalten, angegeben.
In Nürnberg (Nuremberg) wird durch den Kurfürsten von der Pfalz, Ludiwg V. der Friedfertige (Ludwigen am Rein), ein Vertrag zwischen den Städten Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), Hal und Bad Windsheim (windsheim) sowie Bischof Johann von Egloffstein ein Vertrag geschlossen. Dieser besagt zum einen, dass alle Parteien vertragen und die Gefangenen von einer alten Urfehde befreit sind. Zum anderen, dass das Schloss Messelhausen (schlos mestelhausen) dem Kurfürsten zusteht und alle anderen sonderbaren Preise erlassen sind.
Bezüglich der Steuer und der Bede der Bürger von Rothenfels (Rottenfels) gibt es zwischen Bischof Johann von Egloffstein und Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rineck) Missverständnisse. Bischof Johann erteilt fünf Adelsmännern die Erlaubnis, das was sie zwischen sich besprechen auch so beizubehalten. Diese legen fest, dass alle Streitigkeiten sowie weltlichen und geistlichen Fehden aufgelöst werden. Gottfried Voit von Rieneck soll Bischof Johann 1500 Gulden, die er auf der Stadt Würzburg hat, überlassen und dies quitieren. Dafür gibt Bischof Johann Gottfried Voit von Rieneck und seinen Erben die Steuer und Bede im Amt Rothenfels für die nächsten zehn Jahre, welche immer an Petri Cathedra erhoben wird. Wenn diese Jahre vorbei sind, dann sollen die beiden Parteien bei der Übereinstimmung bleiben. Die Kammerleute und andere Leute, die dem Amt Rothenfels zugehörig sind, sollen Gottfried Voit von Rieneck die nächsten fünf Jahre unterstehen. Diese Vertragsbestimmung versucht Bischof Johann in den Brief ans Domkapitel zu bringen. Zudem legt Bischof Johann in einem offenen Brief fest, dass die angesprochenen Kammerleute in den nächsten fünf Jahren den Voiten von Rieneck gehorsam sein müssen.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
Als Bischof Johann von Egloffstein die Stadt Nordenberg (Nortentberg) belagert, erleidet Johann Zobel (hans zobel zu Gibelstat) einen Schaden von etlichen Pferden. Johann Zobel erhält für diesen Schaden 260 Gulden von dem Bischof.
Zwischen Erasmus von Rotenhan zu Lichtenstein (Asmus von Rottenhan zum Lichtenstein) und Gottfried Schenk von Lichtenstein (Gotzen Schencken) kommt es wegen eines Anteils des Schlosses Lichtenstein (Lichtenstein) zu Uneinigkeiten. Daraufhin nimmt Erasmus von Rotenhan Gottfried Schenk von Lichtenstein gefangen. Dies gefällt jedoch Bischof Rudolf von Scherenberg nicht, woraufhin er Erasmus von Rotenhan in Haft nimmt und erwirkt, dass er Gottfried Schenk von Lichtenstein freilässt. Der Bischof nimmt zudem dessen Anteil am Schloss in seinen Besitz. Desweiteren muss sich Erasmus von Rotenhan für fünf Jahre in den Dienst des Hochstifts stellen.
Zwischen Eberhard von Rotenhan (Eberhart von Rottenhan) und Bischof Rudolf von Scherenberg kommt es mehrere Jahre lang zum Krieg. Die zwei Parteien, Eberhard von Rotenhan und der Nachfolger des Bischofs, Bischof Lorenz von Bibra, werden durch drei Adlige versöhnt. Der Krieg ist dadurch beendet, alle Gefangenen, umliegenden Schatzungen und Burgen sind freigesprochen.
Erasmus von Rotenhan (Asmus vom Rottenhan) wird von Bischof Lorenz von Bibra gefangen genommen. Um freizukommen, muss er dem Bischof versichern, dass er seine Güter mit deren Grund und Boden, die er von seinem Bruder Eberhard erhalten hat, innerhalb von vier Wochen nach Eröffnung des Urteils zu Mannlehen aufgibt.