Die Dokumente über Rechtsgeschäfte zwischen bestimmten Juden und dem Hochstift Würzburg, die nicht mehr von Bedeutung sind, liegen am Hof.
Fries verweist auf das Stichwort Buden für Informationen zu dem Bauwesen auf dem Judenplatz vor der Marienkapelle.
Bischof Rudolf von Scherenberg verfasst ein Gebot, das besagt, dass jeder Jude, der seinen Wohnsitz in Würzburg hat ,12 Gulden als Zinszahlung abgeben muss und dass sie nicht mehr als einen Knecht und eine Magd haben dürfen. Ihre Söhne, Töchter und das Gesinde dürfen keine Geldgeschäfte tätigen, sofern diese nicht vertraglich geregelt sind.
Nachdem Bischof Rudlolf von Scherenberg stirbt, finden die Juden einen Weg zurück nach Würzburg, um sich erneut im Stift niederzulassen. Deshalb befiehlt Bischof Lorenz von Bibra den Amtleuten, dass sie keine Juden hereinkommen lassen dürfen. Dasselbe Gebot wendet Bischof Lorenz im Jahr 1508 erneut an und befiehlt, dieses auch wirklich einzuhalten.
Kaiser Karl V. fordert von den Juden im Stift Würzburg das Guldenopfer ein. Jodokus Markwart von Heilbronn (Jobsten Marckarten von Hailprun) fordert diese ein. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem einen Passbrief, mit dem Befehl die Einforderung ausführen zu dürfen.
Da sich Juden ins Stift einschleichen, wird eine Ordnung erstellt, die besagt, dass Juden sich so kleiden müssen, dass man sie von den Christen unterscheiden kann. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt beschließt auf dem Reichsabschied zu Augsburg, im Jahr 1530, dass alle Juden im Stift einen gut sichtbaren gelben Ring an ihrer Kleidung tragen müssen. Weiter sollen sie sich im Handel und in öffentlichen Tätigkeiten zurückhalten. Sofern sie sich nicht an diese Regelungen halten, werden sie bestraft.
Die Juden zu Würzburg geben jährlich 55 Goldgulden als Steuer am Kilianitag (8. Juli). Da sie diese aber über etliche Jahre nicht zahlen, setzen die bischöflichen Räte einen Vertrag auf, um einen Zahlungsausstand zu verhindern.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat, welches besagt, dass jeder auswärtige Jude, ob Mann oder Frau, jung oder alt, der nach Würzburg in die Stadt oder Vorstadt kommt, einen Würzburger Schilling zahlen muss. Für jede weitere Nacht muss er einen weiteren Würzburger Schilling zahlen. Wenn sie den nicht entrichten, müssen sie zehn Gulden Strafe zahlen.
Bischof Konrad von Bibra verbietet, dass weder Jude noch Jüdin, egal welchen Alters, in der Stadt und Vorstadt zu Würzburg ein- oder durchgehen dürfen. Diese müssen sonst jedes mal dem Hofschultheißen einen Würzburger Schilling Zoll entrichten und den Vor- und Zunamen angeben. Sie dürfen dennoch nicht über Nacht in Würzburg bleiben, ansonsten müssen sie erneut Strafe zahlen und ihren Namen angeben. Sofern ein Christ einen Juden beherbergt, müssen beide jeweils 10 Gulden Strafe zahlen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schreibt allen Amtsleuten im Stift, dass diejenigen Juden, die ihre Abgaben nicht zahlen wollen oder diese schuldig sind, keine Arbeit im Stift ausüben dürfen und arrestiert werden bis die anderen gehorsamen Juden aus der Gemeinde die Gebühr ausgeglichen haben. Der arrestierte Jude muss hinterher den gehorsamen Juden dabei behilflich sein deren eigene Schulden abzubezahlen. Ein solches Mandat wird 1559 von Bischof Friedrich von Wirsberg erneuert. Sofern die Juden ihre Schulden nicht abzahlen können, darf der Adel im Stift diese bestrafen und ihnen sämtliche Arbeit sowie den Schutz Schirm im Stift entziehen und den Rabbiner das Baurecht entziehen.