Fries weist darauf hin, dass sich in der Kanzlei unter dem Wort schutz und schirm pflicht Camberg ein Bündel mit einem Briefwechsel zwischen Limpurg und Comburg befindet.
Das Kloster Comburg (Camberg) beteiligt sich zur Hälfte an den Würzburger Kosten der Gesandtenmission an den kasierlichen Hof und auch an den Kosten, die zur Umwandlung des Klosters in ein Stift notwendig sind. Zur Finanzierung verpfänden Abt Andreas und der Konvent mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Bewilligung etliche Güter für 6000 Gulden an die Grafen Albrecht und Kraft von Hohenlohe. Diese verpflichten sich gegenüber Bischof Rudolf, die verpfändeten Güter künftig als Mannlehen vom Hochstift Würzburg zu empfangen.
Stadtmeister und Rat von Schwäbisch Hall (Hall am Kochen), die bisher Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) innegehabt haben, verfolgen mit Unbehagen, dass der Würzburger Bischof die Vogtei über das Kloster Comberg (Camberg) den Schenken überträgt. Sie wenden sich daher an Friedrich III. und erlangen, dass dem kaiserlichen Fiskal befohlen wird, rechtlich gegen Bischof Rudolf von Scherenberg und die Schenken von Limpurg vorzugehen und ihnen bei Strafandrohung zu gebieten, der Vogtei zu entsagen. Angesichts dieser Situation einigen sich Bischof Rudolf und die Schenken, zwei adlige Gesandte zu Friedrich III. zu schicken, um die Angelegenheit klarzustellen sowie die Genehmigung des zwischen Würzburg und Limpurg geschlossenen Vertrags zu erbitten. Wilhelm Schenk von Limpurg bestätigt schriftlich, sich an den Kosten für die Gesandtenmission zu beteiligen.
Christoph Marschall von Ostheim (Marschalck) und Johann von Holz (Holtz), den Fries für den Bruder des Comburger Abtes hält, werden mit Beglaubigungsschreiben und Anweisungen an den kaiserlichen Hof geschickt. Sie erreichen, dass Friedrich III. Vogtei, Schutz und Schirm über Comburg (Camberg) der Stadt Schwäbisch Hall (Hall) entzieht und unwiderruflich dem Hochstift Würzburg zustellt. Das Hochstift kann die Rechte entweder unmittelbar oder mittelbar wahrnehmen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert mit Bewilligung des Klosters Comburg (Camberg) den Vertrag mit den Schenken von Limpurg (Domherr Wilhelm, dessen Neffen und deren Erben) über Vogtei, Schutz und Schirm. Er ordnet eine sundere pflicht gegenüber den Untertanen an und bestimmt, welche Nutzrechte und Gefälle den Schenken zustehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erreicht, dass Papst Innozenz VIII. das Kloster Comburg (Camberg) in ein weltliches Stift, die Abtei in eine Propstei und die Mönche in Kanoniker umwandelt. Künftig sollen unter den zwölf Kanonikern zehn Adlige sowie zwei Gelehrte (doctores oder licentiaten) und unter diesen je ein Propst, Dekan, Schulmeister, Kantor und Küster sein, inklusive der ewigen Vikarien und Kapellaneien.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Jooß, Rainer: Kloster Komburg im Mittelalter. Studien zur Verfassungs-, Besitz- und Sozialgeschichte einer fränkischen Benediktinerabtei (Forschungen aus Württembergisch Franken 4), Sigmaringen 1986.
Domherr Wilhelm Schenk von Limpurg hat in Vertretung seiner Neffen Friedrich und Gottfried die Erbvogtei, Schutz- und Schirmpflicht über Comburg (Camberg) inne, bis der älteste Bruder Friedrich alt genug ist. Zwischen beiden Brüdern kommt es aber zu einer Erbteilung: Friedrich erhält Speckfeld (Spekvelt) und Gottfried erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Lorenz von Bibra verleiht daher Gottfried Schutz und Schirm über Comburg. Der Empfang wird schriftlich bestätigt, indem Gottfried seinen besiegelten Revers übergibt.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und dessen Vogtherr Gottfried Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Leistungen (der pflichte ), welche die zum Stift gehörigen Personen ihrem Schutzherrn erbringen müssen. Bischof Konrad von Thüngen legt diesen Streit gütlich bei und ordnet an, dass Pflichten künftig immer in Anwesenheit eines Würzburger Rats geleistet werden sollen. Der Vogtherr soll sich dagegen jedes Mal mit einem besiegelten Revers verpflichten. Von den Untertanen darf er nicht mehr verlangen, als ihm vom Kaiser genehmigt worden ist.
Nach Gottfried Schenk von Limpurgs Tod kommt es unter seinen beiden Söhnen (der dritte Sohn Philipp ist Domherr in Würzburg und Bamberg) zu einer Erbteilung: Karl erhält Speckfeld (Speckvelt), dessen jüngerer Bruder Erasmus erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Konrad von Thüngen verleiht diesem die Vogtei über Comburg (Camberg) als Gnadenlehen. Erasmus nimmt daraufhin von den zu Comburg gehörigen Personen die Schutzpflicht und übergibt sein besiegeltes Revers.
Zwischen dem Stift Comburg (Camberg) und Erasmus Schenk von Limpurg kommt es zu einem Streit wegen der Gerichtsfälle und der Gerichtsbußen, für welche Erasmus in seiner Eigenschaft als Vogtherr zuständig ist. Bischof Konrad von Thüngen verträgt schließlich beide Parteien.