Des Weiteren gehört ein Hof in Schraudenbach (Schrautenbach) Peter Bauer (petter baurn), einem Bürger zu Würzburg (wirtzburg).
Bischof Heinrich I., ein Graf von Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg an der Thauber) und 18. Bischof von Würzburg, wird 995 von König Otto I. zum Bischof ernannt. Da er ein reiches Erbe von seinen Eltern erhält, verwendet er dies, um die Kirche und die Erziehung junger Leute zu fördern. Daher lässt er drei Kirchen bauen, St. Stephan (Sant Steffan), Neumünster (Neumonster) und Haug (Haug).
Bischof Heinrich I. lässt St. Stephan (Sant Steffan) in der Vorstadt außerhalb der Stadt Würzburg (wirtzburg) bauen. Er weiht die Kirche im Namen von St. Peter, St. Paul, den Aposteln sowie St. Stephan. Die Kirche wird nur in den ersten Jahren St. Peter genannt, später heißt sie St. Stephan. Die Vorstadt, in der er die Kirche bauen lässt, nennt man zu Sant petter oder zu Sand. Das Sander-Viertel erhält später eine Stadtmauer und einen Stadtgraben und wird in die Stadt eingegliedert.
Sand am Main (Sand) und Knetzgau (Gnetzgaw) betreffend kommt es zu Uneinigkeiten zwischen dem Gericht und der Obrigkeit Bambergs (Bamberg) und Würzburgs (wirtzburg). Diese und weitere Uneinigkeiten werden von sechs weltlichen und geistlichen Adeligen geschlichtet und durch Dietrich IV. von Bibra (Diterichen von Bibra Ritter) als beendet erklärt. Es wird festgelegt, dass die Dörfer Sand am Main, Elbhaim (Eltmain) und Knetzgau dem Halsgericht des Bischof von Würzburgs angehören. Gleichzeitig gehören sie dem Dorfgericht des Hochstifts Bambergs an und haben dessen Gesetzen und Rechten Folge zu leisten.
Die Freiheit für die Salzhändler zu Würzburg haben vor Bischof Rudolf von Scherenberg auch die beiden Bischöfe Johann von Egloffstein und Johann von Brunn erteilt.
Leonhard von Seinsheim (Linhart von Saunsheim) trägt zwei Morgen Weingarten am Lindesberg zu Würzburg (wirtzburg) gelegen zu Lehen auf.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg schreiben an das Konzil zu Basel (Basel) bezüglich der Zweiung des Bischofs mit dem Domkapitel und der Stadt Würzburg (wirtzburg). Erkinger von Seinsheim und Michael von Schwarzenberg (Erckinger vnd Michael Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) siegeln dieses Schreiben ebenfalls.
Bischof Rudolf von Scherenberg erteilt den Salzhändlern Würzburgs (wirtzburg) eine Freiheit. Diese Bürger und Bürgerinnen Würzburgs dürfen mit Salz und Heringen handeln und diese verkaufen. Wenn jemand sie daran hindert, soll derjenige ihnen jedes Mal, wenn dies geschieht, ein Pfund Heller zahlen, beziehungsweise durch den Stadtknecht in dieser Höhe gepfendet werden. Für diese Freiheit sollen sie die Speisekammer des Bischofs jährlich und für immer mit Salz versorgen.
Bischof Lorenz von Bibra erlässt am 8. Juli eine Bestimmung für die Diener, Bürger und Kannengießer Würzburgs (wirtzburg). Diese besagt, dass es nur ihm zusteht, in den Städten, Märkten und Dörfern des Hochstifts Würzburg nach Salpeter zu suchen, zu graben und dieses zu sieden. Falls dabei Schäden entstehen, wird er dem Geschädigten von zehn Zentner einen Zentner geben und pro Zentner achteinhalb Gulden zahlen. Niemand soll Salpeter verkaufen, das über acht oder zehn Pfund zu Schwarzpulver verarbeitet wird. Für die Händler gibt es eine Befreiung vom Reisdienst, der Wache, der Wochengeldsteuer und der Bede.