Johann von Hohenlohe (her Hanns von Hohenlohe) hat zu Speckfeld (speckueld) gewohnt und ein Drittel von Kitzingen besessen, welches vom Reich als Lehen an ihn ging. Er, Albrecht von Hohenlohe (heren Albrechten von Hohenlohe) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (schenk Fridrichen von Limpurg) besiegeln diese Lehensübergabe an Bischof Johann von Brunn. Danach bestätigt König Ruprecht den Kauf an Bischof Johann und hat dies dem Bischof als Lehen gegeben.
Bischof Johann von Brunn hat den von Johann von Hohenlohe ( heren Hannsen von Hohenlohe) gekauften Teil Kitzingens (Kitzingen) mitsamt den Gerichtsrechten an Johann Zobel (Hannsen Zobeln) und seine Erben für 400 Gulden an Gold auf Wiederlösung verkauft. Die Steuer, Bede, Ungeld, Erbhuldigung und Gefolge behält er sich vor. Auch die Rechte der Nürnberger Bürger, die sie vom Stift bekommen haben, bleiben bestehen.
Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein verhandelt sein Nachfolger, Bischof Johann von Brunn zusammen mit dem Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern ( Burggue Hanns von Nurenberg) mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen). Sie erwirken, dass sie den beiden 7 000 Gulden an Gold geben, dafür werden die Bürger für zwei Jahre von Steuern und Bede befreit. Nach dem Ablauf der zwei Jahre sollen Steuer oder Bede für zwölf Jahre nicht mehr gefordert werden. Dann erhielt Bischof Johann von Brunn 1 600 Gulden.
Von der im vorherigen Eintrag erwähnten Summe geht zunächst ein Sechzehntel und dann ein Drittel davon an den Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggrauen), die anderen zwei Drittel stehen dem Stift zu, wie aus einer Schrift Bischof Johanns von Brunn an den Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) zu entnehmen ist.
Bischof Johann von Brunn hat den Würzburger Anteil von Kitzingen (Kitzingen) den Brüdern Heinrich und Friedrich von Riedern ( Fridrichen vnd Hainrichen von Riedern) für 5 000 Gulden und 75 Gulden Zinsen pro tausend Gulden auf Wiederlösung verschrieben. Die Bürger schwören auf die Wächter des Turms und die an den Toren. Aber das Schloss wird auf Kosten des Bischofs bewacht.
Bischof Johann von Brunn befiehlt dem Bürgermeister und Rat zu Kitzingen (Kitzingen) schriftlich, dass sie die Hälfte der Bede, die dem Stift zusteht und die 1000 Gulden beträgt, an Lichtmess an Friedrich von Riedern (Fridrichen von Riederen) übergeben sollen.
Bischof Johann von Brunn löst den Anteil des Stifts an Kitzingen (Kitzingen) von den von Riedern wieder aus und verpfändet es an Hermann Echter (Herman Echtern) für 5 000 Gulden auf Wiederlösung doch ohne die Bauernschaft. Nach der Auslösung von den von Riedern gehört das Schloss zu Kitzingen allein dem Bischof Johann von Brunn.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Fridrich) beschließen mit den Bürgern von Kitzingen (Kitzingen), dass sie ihnen zu den 1600 Gulden jährlicher Bede zusätzlich noch 400 Gulden bezahlen. Dafür verpflichten sie sich die nächsten 15 Jahre von den Bürgern nicht mehr als 1600 Gulden Bede und Steuern zu verlangen.
Bischof Johann von Brunn und Markgraf Friedrich von Brandenburg-Ansbach (Marggue Fridrich) treffen sich in Neustadt an der Aisch (Newenstadt an der aisch) und beschließen auf ewige Zeit nicht mehr als eine jährlichen Steuern oder Bede von 1 600 Gulden von den Kitzinger Bürgern zu verlangen. Davon bekommt das Stift 1000 Gulden und der Markgraf 600 Gulden.
Friedrich Zobel (Fritzen Zobeln) gehören 106,5 Gulden des Würzburger Anteils am Ungeld zu Kitzingen (Kitzingen). Diese hat Johann von Brunn (Hanns von Brun) geerbt und sind ihm von Markgraf Albrecht von Brandenburg-Ansbach (Marggraue Albrechten) entrichtet worden.