Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Bischof Otto von Wolfskeel erhält die beiden Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) von Kaiser Ludwig IV. Die Urkunde wird in Stuttgart (Studgarten) ausgestellt.
Der beiden Teile Kitzingen und Heidingsfeld von Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfrieden) werden zusammen mit den Anteilen Lamprechts (Lamprechten) von Gerolzheim verpfändet, was zusammen einem Drittel von Stadt und Amt Kitzingen entspricht. Beide Teile verkauft Gottfried von Hohenlohe an das Stift Würzburg.
Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Craft von Hohenlohe) und sein Sohn Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Craft sein sun), die auch einen Teil von Kitzingen (kitzingen) besaßen, geloben gegenüber Bischof Otto von Wolfskeel, den Burgfrieden zu wahren. Zudem übergeben sie ihm einen Brief, der besagt, dass sie und ihre Nachkommen auch gegenüber nachfolgenden Bischöfen ihren Anteil und ihre Rechte nicht überschreiten werden.
Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Crafft von Hohenlohe), seine Frau Adelheid (Adelhait) und ihr Sohn, Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Crafft) verkaufen ihren Anteil an Kitzingen (kitzingen), mit den zugehörigen Leuten, Gütern, Gerichten und allen Nutzungen und Rechten, an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe und seinen Erben für 375 Pfund Haller. Dieser verschreibt ihnen dafür die Besitzrechten an Burgen.
Ludwig von Hohenlohe (Ludwig von Hohenlohe) lobt Bischof Otto von Wolfskeel den Burgfrieden zu Kitzingen (kitzingen) und übergibt ihm eine Bestätigung , dass er sein Lehen an seine Nachkommen übergeben wird und diese sich so wie er, das Recht und ihren Anteil wahren und nicht übertreten werden. Bischof Otto von Wolfskeelen bestätigt dies seinerseist auch schriftlich.
Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe), der Sohn von Ludwig von Hohenlohe (obbenants Ludwigs sohn) hat seinen Teil von Kitzingen und von Hoheim ( zu Hohen) mit allen Zu- und Eingehörungen, Zinsen, Beden, Rechten, Nutzungen, Zöllen, Geleitrechten, Renten und Gefällen mit Bewilligung seines Bruders Gottfrieds von Hohenlohe (Gotfriden von Hohenlohe) an den Ritter Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lenlein Lamprechten von Bmbach riter) und seiner Frau Anna sowie an Herr Andreas Truchsess von Baldersheim (Endres Truchsessen) mit seiner Frau Anna und seinen Erben übergeben. Sie dürfen diesen nutzen und behalten, bis der Kaufbrief darüber ausgestellt ist.
Fries merkt an, dass er den Kaufbrief über Teile von Kitzingen (kitzingen) und Hoheim keine Kaufbrief finden kann. Allerdings gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) dem Herren Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lemlein Lamprechten) einen Schuldbrief in Höhe von 2600 Gulden und sagt diesem zu, dass er ihm bis Lichtmesse 1000 Gulden, im Jahr darauf wieder 1000 Gulden und im wieder darauffolgenden Jahr die restlichen 600 Gulden zahlt. Bis diese Raten abgezahlt sind steht Lämplein Lamprecht zu Bimbach die Nutzung von Kitzingen weiterhin zu.
Fries vermutet, dass Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach) eine derartige Schuldverschreibung auch dem Truchsess und Ritter Andreas (Endres Truchsessen) gegeben habe. Allerdings gibt es hierfür kein Verzeichnis. Fries fügt später hinzu, dass es aber eine Urkunde gibt, die bezeugt, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg dem genannten Lämplein Lamprecht von Bimbach (Lamprechten) für seinen Teil 2600 Gulden sowie dem Truchsessen Andreas 5500 Pfund Haller für seinen Teil an Kitzingen (kitzingen) zahlt.
Diverse Urkunden, die nicht mehr aufgefunden werden können, berichten, dass Bischof Gerhard von Schwarzburg die Schulden zahlt, die Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (hern Gerlachen) bei seinen Gläubigern hatte. Nachdem sich diese Summe, samt der laufenden Kosten und dem entstandenen Schaden auf 13000 Gulden in Gold erstreckt, gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim Bischof Gerhard von Schwarzburg eine neue Schuldverschreibung, in der dieser sich verpflichtet von der genannten Summe von 13000 Gulden zu bezahlen. 6000 Gulden dieser Summe verlagert er auf Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden am Main (Gemunde am Main). Dafür birgt der Herzog von Bayern (Hertzogen von Bairen) mit Urkunden. Ferner soll Bischof Gerhard von Schwarzburg 3000 Gulden dem Landgrafen von Leuchtenberg (Landgauen von Leuchtenberg) und 3000 Gulden den Juden zu Rothenburg ob der Tauber (Juden zu Rotenburg vf der Tauber) zahlen. Zudem soll er 1000 Gulden, die er Konrad Geyer zu Ingolstadt (Cuntzen Geieren zu Jngelstat) schuldig ist, zahlen. Bischof Gerhard gibt Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim seinen Teil an Kitzingen, ausgenommen die Pfandschaft von Lämplein Lamprecht (Lemlein Lamprecht), wieder zurück. Falls aber Gerlach den Landgrafen die 3000 Gulden nicht bezahlen kann, dann soll Gerlach den Pfandschilling von Lämplein Lamprecht an Lichtmess bezahlen und seinen Teil an Kitzingen wieder an den Bischof und das Hochstift Würzburg zurückgeben sowie eine Pfandschaft für 6000 Gulden darüber aufnehmen.