Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenloh) verkauft dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfelt) und besiegelt die Übereignung mit Mund, Hand und Halm.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet die von Ulrich von Hanau erworbenen Güter und andere Nutzungsrechte in Schnepfenbach (Schnepfenbach), Brück (Bruck), Mainbernheim (Mainbernhaim), Kitzingen (Kitzingen) und Prosselsheim (Brosselzhaim) für 1800 Pfund Heller an Hans von Dettelbach (Detelbach).
Monumenta Boica 39, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1868.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft seine Anteile und Rechte an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) an Bischof Johann von Egloffstein. In diesem Zuge kommt auch Gollhofen (Gollhouen) an den Bischof. Dadurch kommt Gollhofen dauerhaft in den Besitz des Hochstifts und im Anschluss daran an die Schenken von Limpurg.
Herr Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagspurg) und Lauda (Lauden). Die Übergabe geschieht mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken Recht ist.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Herrn Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) seinen Teil, Rechte und Forderungen an Kitzingen (Kitzingen), der Burg Hohenlandsberg (Landsburg), Schloss Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) ab. Er gibt ihm im Gegenzug das Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhofen) mit ihren Zubehörungen.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zehnten Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel war in Kitzingen (Kitzingen) und hatte einen Dechanten und einen Kämmerer. Durch die Fehde zwischen Bischof Johann von Grumbach und Markgraf Albrecht I. Achilles von Brandenburg-Ansbach wurde das Landkapitel nach Dettelbach (Dettelbach) verlegt.
Der Straubinger Pfarrer Johann von Dietzesau (Dietzesaw) wird innerhalb des würzburgischen Geleits zwischen Kitzingen und Würzburg von Georg von Rosenberg (Rosenberg) gefangen und um 1000 Gulden beraubt. Bischof Rudolf von Scherenberg muss deshalb 1500 Gulden an Herzog Albrecht IV. von Bayern zahlen.
Die Würzburgischen Räte legen fest, dass die Rottendorfer (die von Rottendorff) ihre Getreideabgaben auf dem Hof Gießhügel ( hoff Gisubel), der sich im Besitz von Johann Weiheimer und Michael Gundlach (Hansen Weiheimer und Micheln Gundlache) befindet. Ebenfalls in deren Besitz befindet sich ein Altar, der an einem Weg nahe der Kapelle St. Moritz steht (Altars neben dem wege gegen Kitzingen, bey S Moritzen Capellen ober Rottendorf). Als der Betrieb in der Kapelle wieder aufgenommen wird, geht der Altar samt der darauf abgelegten Abgaben an das Domkapittel über.