Über den Verkauf des Schlosses Hornburg und anderer Güter durch die Herren von Hohenlohe an das Stift Würzburg kann man im liber emptionum nachlesen.
Die Stadt am Main Kitzingen (Kitzingen) gehört zum Großteil dem Herren von Hohenlohe-Brauneck (heren von hohenlohe), zum Teil ist sie freies Eigengut und zum Teil ist sie Lehen, das die Herren von Hohenlohe vom Reich empfangen und tragen. Dass Kitzingen ein Eigentum des Hochstifts Würzburg sei und ein Pfand der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach (Marggrauen zu Onoldbach) sei, ist gestrichen.
Frau Kunigunde von Entsee (Kunigund von Antsehe) übereignet das Dorf Hopferstadt im Gau Ochsenfurt (Hopferstat ain dorf vf dem Ochsenfurter gai) an das Domkapitel Würzburg samt Leuten, Gütern und Nutzungen. Nach Ansicht von Lorenz Fries tauschte das Domkapitel die Leute und Güter mit dem Stift Neumünster.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfriden von Hohenlohe von Brauneck) den freien und eigenen Teil Kitzingens (kitzingen) für 3000 Pfund Heller ab. Der Bischof gibt ihm dafür einen Schuldbrief über die Kaufsumme und bezahlt ihm 1500 Pfund.
Im Jahr 1337 bezahlt Bischof Otto von Wolfskeel Gottfried von Hohenlohe-Brauneck zuvor schuldig gebliebene 1000 Pfund für den Kauf von Teilen Kitzingens (kitzingen). 500 Pfund schuldet er ihm noch. Diese 500 Pfund zahlt er in den nächsten Jahren zurück. Vor diesem Kauf befinden sich etliche Stücke dieser Teile der Stadt in der Haftung von Andreas Truchsess (Heren Endresen T), Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen (Lenlein Lamprechten) und seinen Schwagern.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Schloss und Stadt Homburg am Main (burg vnd stat Hohenburg) samt allen Zu- und Angehörungen mit dem Recht auf Wiederauslösung an Graf Johann von Wertheim. (Graue Johann von Werthaim). Dies wird am Landgericht des Herzogtums Franken bestätigt.
Zwischen Bischof Johann von Brunn und Graf Leonhard von Castell (Graue Linhart von Castell) wird ein Vertrag bezüglich der Castellschen Güter in der Mark Iphofen (Jphouen) aufgesetzt. Er besagt, dass die Bede so bezahlt werden soll, wie es bisher Sitte ist.
Die Dorfmeister und Gemeinde der Dörfer Altertheim (Aldershaim) und Kitzingen (Gitzingen) beklagen sich, dass der Deutsche Orden einen hohen Damm für die Seen errichtet hat und sich dadurch das Wasser aufstaut, sodass die Felder überschwemmt werden. Es wird mit dem Deutschordenmeister Dietrich von Cleen verhandelt, dass dieser sich die Situation anschaut und den Schaden beseitigt. Kurz darauf kommt es zum Bauernaufstand und die Sache bleibt unverrichtet.
Esram von Hohenfeld (Esram von Höhenueld) übereignet etliche Zinsen und Güter in Hohenfeld bei Kitzingen (Höhenueld) an Bischof Konrad von Thüngen und empfängt diese wiederum als Lehen.