In der Nähe von Stammheim (Stamien) nimmt Hermann II. Hummel von Lichtenberg (Hermamm de lechtenberg) den Adeligen Johann II. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (Joannes natus dium feuderi Burggraui de Nuremberg), zum Lehensmann, weil Gottfried von Hohenlohe-Speckfeld (Gatfride de Speckfelt) auf alles verzichtet. Ersterer erhält jene landwirtschaftlichen Güter zu Öttershausen (ottrichshausen, in der Nähe von Kitzingen (Kitzingen) und in Ebertshausen (Eppeshausen), die zweiterer als Ritterlehen besaß, zu Lehen. Zudem erwibt der Burggraf von Nürnberg, Johann II. von Hohenzollern (der Burggraf), N von den Herren von Hohenlohe-Speckfeld (von Speckfelt).
Bischof Johann von Brunn schuldet Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg vnd zu Saunsheim) und seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren geborne von Abenberg) 3000 Gulden für Bürgschaften, Leistungen, Schäden an Pferden, Verpflegung und Leute. Dafür verpfändet er dem Herren von Schwarzenberg Schloss und Stadt Ebertshausen (Eberthausen) zusammen mit den Gerichten auf Wiederlösung. Außerdem verpfändet er ihm jährlich 100 Gulden auf die Leute und Güter zu Heustreu (Heutrew). Ihm wird gestattet, 300 Gulden an Schloss und Stadt Ebertshausen zu verbauen. Dafür soll er dem Hochstift das Öffnungsrecht gewähren.
Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (Graue Wilhelm) übergibt dem Hochstift ein Buch, in dem die alten Weistümer der Dörfer des Amtes Mainberg verzeichnet sind.
Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen (er) übergibt dem Hochstift etliche Kaufbriefe über Güter, die er allerorts gekauft hat und welche an den Orten selbst registriert sind.