Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Craft von Hohenlohe) und sein Sohn Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Craft sein sun), die auch einen Teil von Kitzingen (kitzingen) besaßen, geloben gegenüber Bischof Otto von Wolfskeel, den Burgfrieden zu wahren. Zudem übergeben sie ihm einen Brief, der besagt, dass sie und ihre Nachkommen auch gegenüber nachfolgenden Bischöfen ihren Anteil und ihre Rechte nicht überschreiten werden.
Bischof Otto von Wolfskeel und Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenlohe) vereinbaren ein Tauschgeschäft. Der Bischof gibt Gottfried und seinen Erben Burg und Stadt Möckmühl (Mecklmuln) mitsamt allen Zugehörungen zu Mannlehen. Im Gegenzug erhält der Bischof von Gottfried von Hohenlohe und seiner Frau Elisabeth (Elisabet) ihren Teile von Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit Bewilligung von Kraft von Hohenlohe (heren Crafften), der Bruder von Gottfried, und dessen Sohn Kraft von Hohenlohe (heren Crafften desselben sones). Die Herren von Hohenlohe hatten diese Teile vom Reich als Lehen. Diese Teile gehen nun vom Reich als Lehen an das Hochstift Würzburg. Die entsprechende Urkunde wird von Gottfried von Hohenlohe, seiner Frau, seinem Bruder und dessen Sohn besiegelt.
Herr Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hehenlohe), Bruder des im voranstehenden Eintrag genannten Gottfrieds (Gotfrid), stellt Ansprüche an die Hube, Weingült, Zinsen, Nutze, Recht und Gewohnheit zu Heidingsfeld (Haidingsfeld). Diese verkauft er mit etlichen anderen Stücken an Bischof Otto von Wolfskeel. Die genannte Weingült und andere Nutzung zu Heidingsfeld benennt Kraft von Hohenlohe in einem anderen Brief ausdrücklich, nämlich 6 Morgen Weingarten, 6 Fuder Weingült, 12 Pfund Heller zu Bannwein und 10 Pfund Heller zur Steuer.
Fries berichtet von der allgemeinen Wertberechnung, die zu Zeiten Bischof Otto von Wolfkeels gebräuchlich war. Bischof Otto von Wolfskeel kauft Herrn Kraft von Hohenlohe (Crafft von Hohenlohe) etliche Nutzungsrechte zu Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat), Reichenberg (Reichenberg) und weiteren Orten ab. Im Kaufbrief wird folgende Wertberechnung ersichtig: Ein Pfund Heller Gülte für 10 Pfund. Ein Malter Korn für 7 Pfund. Ein Malter Weizen für 7 Pfund. Ein Malter Hafer für 3,5 Pfund. Ein Fuder Weingült für 1 Pfund. Ein Morgen Weingarten für 12 Pfund. Ein Morgen Wiesenwirtschaft für 12 Pfund.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) verkauft Bischof Otto von Wilfskeel und dem Stift Würzburg die Schlösser Ingoldstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 5000 Pfund Heller. Er bestätigt die Eigentumsübertragung mit Mund, Hand und Halm.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenloh) verkauft Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg die Städte und Schlösser Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 17.000 Pfund Heller. Das Geschäft wird mit Mund, Hand und Halm bekräftigt.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft für das Stift Würzburg das Dorf Hattenhausen (Hattenhausen) auf dem Ochsenfurter Gau von Kraft von Hohenlohe (Craft von Hohenlohe). Fries konnte keine weiteren Informationen dazu finde, wie Hattenhausen vom Stift an die Familie Wolfskeel gekommen ist, vermutet aber, dass es durch einen Wechsel geschehen ist.
Kraft von Hohenlohe erhält viele Lehen und Kirchsätze von Bischof Albrecht von Hohenlohe als Lehen.
Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (Crafft von Hohenlohe vnd fraw ann) verkaufen das Schloss und das Dorf Ingolstadt (Jngelstat) mit ihren Herrschaften, Gewalten und Rechten sowie den umliegenden Seen und den Dörfern Allersheim (Aldershaim) und Sulzdorf (Sultzdorf) und anderen Zu- und Einbehörungen an Bischof Otto von Wolfskeel und das Stift.
Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (her Crafft vnd sein gemahel) übergeben Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift eine Rekognition. Was von den mitverkauften Gütern, Gefällen, Gülten und Zinsen noch abgeht, soll nach seinem Wert von der Kaufsumme abgezogen werden. Daraufhin wird das Eigentum übertragen.