Kraft II. von Hohenlohe-Weike (Crafft von Hohenlohe), seine Frau Adelheid (Adelhait) und ihr Sohn, Kraft III. von Hohenlohe-Weike (Crafft) verkaufen ihren Anteil an Kitzingen (kitzingen), mit den zugehörigen Leuten, Gütern, Gerichten und allen Nutzungen und Rechten, an ihren Vetter Ludwig von Hohenlohe und seinen Erben für 375 Pfund Haller. Dieser verschreibt ihnen dafür die Besitzrechten an Burgen.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft jährlich Getreide und etliche Haller Gült des Dorfs Gaukönigshofen (Konigshouen vf dem Gai) im Amt Reichelsburg (Rangelberg) von Kraft von Hohenlohe-Weilkersheim (Crafften von Hohenlohe).
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (craft von hohenlohe) und seine Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (sein haussfraue) leisten für das Hochstift Würzburg die Währschaft, dem infolgedessen Reichenberg (Reichenberg) und Ingolstadt (Jngelstat) übertragen werden.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) und seine Ehefrau verkaufen neben anderen Lehen und Gütern ihre Weingült mit Gerechtigkeiten und Nutzungsrechten der Höfe, Häuser, ihren Hofrat und ihren Weinzehnt zu Winterhausen (winterhausen) und daselbst zwei gefreite Höfe mit ihren Leuten, den Nutzungsrechten, dem Gefälle und den Gerechtigkeiten an Bischof Otto von Wolfskeel und das Hochstift Würzburg für 5000 Pfund Heller.
Das Dorf Rieden (Rieden) zusammen mit dem Amt Röttingen und anderen Dörfern und Weilern, welche Kraft III. von Hohenlohe und seiner Frau Anna (crafte von hohenlohe vnd anna seiner hausfrawen) gehören, kommen an das Hochstift Würzburg.
Bischof Otto von Wolfskeel kauft von Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Hern Craften von Hohenlohe) und seiner Ehefrau Anna von Hohenlohe-Weikersheim (anna sein hausfraw) das Schloss Reichenberg (Reichenberg die vesten) samt anderen Dörfern im Amt Röttingen (ambt Rottingen) für das Hochstift Würzburg. Hierüber liegt dem Bischof eine Verschreibung vor.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (craft von Hohenlohe) und seine Frau Anna von Leuchtenberg (anna sein hausfraw) verwehren dem Hochstift Würzburg verschiedene Gülte zu Riedenheim (Rietheim). Es handelt sich um 20 Pfund Haller und acht Heller, 24 Malter Getreide und sieben Malter Hafer.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe den Kirchensatz von Münster (Munster) zu Lehen.