Neben den Grafen zu Henneberg als Obermarschälle, hat es im Stift Würzburg und im Herzogtum zu Franken auch zu jeder Zeit das Untermarschallamt gegeben. Sowohl das Ober- als auch das Untermarschallamt wird durch den Bischof von Würzburg verliehen und empfangen. Das Untermarschallamt wird als Afterlehen mit etlichen Zu- und Angehörungen, Gütern und Nutzungen weitergegeben.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Zwischen dem Bischof Sigmund von Sachsen und dem Domkapitel kommt es zu Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten. Aufgrund dessen beruft König Friedrich III. eine Versammlung in Frankfurt am Main (Franckfurt am Main) ein, über die er beide Parteinen informiert. Nachdem er dies veranlasst hat, verkündet er zusammen mit dem Rat der Kurfürsten sowie weiterer geistlicher und weltlicher Räte eine Entscheidung. Diese beinhaltet, dass das Hochstift Würzburg durch einen Pfleger, Gottfried IV., Schenk von Limpurg (Schenck Gotfriden von Limpurg domhern zu Wirtzburg vnd bamberg), regiert werden soll. Auch alle Grafen, Herren, Ritter, Knechte, Städte, Märkte, Dörfer und Einwohner des Stifts sollen ihm gegenüber gehorsam sein. Desweiteren spricht der König alle Anhänger des Hochstifts von ihren Gelübden und Eiden gegenüber des Bischofs frei. Sollte der Bischof seine Pflichten verletzen, so fallen alle Freiheiten, Reichslehen und Afterlehen, der Prälaten, Grafen, Herren, Ritter und Knechte, die im Hochstift Würzburg sesshaft sind, vorerst an den Pfleger. Die Einwohner sollen zudem geloben und schwören dessen Anweisungen zu folgen.
Hierauf kauft Bischof Lorenz von Bibra Johann von Bibra (Hansen von Bibra) den Hof ab, der am Rennweg in Würzburg liegt und sich aus drei Hofstätten zusammensetzt. Bischof Konrad von Bibra erwirbt schließlich von Wilhelm Gunzherr (wilhelm ganzhosn) einen weiteren Hof am Rennweg, der direkt neben dem eben genannten liegt und zuvor Jakob Seiler (Jacob Sailers) gehörte. Beide Höfe sind Lehen des Domkapitels. Beide Höfe trägt der städtische Rat, Philipp Aschenberger (philips aschenburger ), als Afterlehen der Dompropstei mit denen der erbliche Anspruch auf eine jährliche Zinszahlung verbunden ist. Diese Zinsen belaufen sich in Bezug auf den erstgenannten Hof auf zwei Pfund, acht Pfennige und vier Martinshühner. Alternativ können an Stelle eines Martinshuhns weitere acht Pfennig entrichtet werden, sodass man auf eine Gesamtsumme von drei Pfund und zehn Pfennige kommt. Die Zinsen für den zweiten Hof belaufen sich auf 16 Pfennige und zwei Martinshühner oder an Stelle eines Martinshuhns 8 Pfennige, sodass man auf eine Gesamtsumme von einem Pfund und zwei Pfennigen kommt. Bischof Konrad von Bibra setzt in Absprache mit dem Domkapitel zu Würzburg und Moritz von Hutten, dem Bischof von Eichstätt, einen Vetrag auf, dass fortan ein jeder Kämmerer die genannten Zinszahlungen an Philipp Aschenberger und seine Erben zu entrichten hat. Bischof Moritz von Hutten und das Domkapitel zu Würzburg schließen zusätzlich einen Vertrag mit Philipp Aschenberger, dass Erbansprüche auf Anteile der Höfe oder Erstattungen so geregelt werden sollen, dass er und seine Erben oder etwaige Lehensmänner im Falle ihres Todes ein Hofgewand erhalten sollen.
Fast alle anderen Lehensstücke findet man in fremden Händen. Es ist zu vermuten, dass diese durch unrichtige Veränderung dorthin gekommen sind. Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wilhelm) gibt dem Stift Würzburg das Marschallamt zurück, verweist allerdings die Untermarschälle von Bibra und von der Kere mit Empfängnis ihrer Ämter und Lehen nicht mit an das Stift. Daraufhin fordern Bischof Konrad von Thüngen und nach ihm Bischof Konrad von Bibra Jakob von der Kere ( Jacoben von der Kere), den damaligen Untererbmarschall des Stifts sowie Wilhelm von Bibra zu Schwebheim (Wilhelmen von Bibra zu Swebhaim) dazu auf, anzuzeigen was sie und ihre Erben als Untererbmarschälle von Graf Wilhelm und dessen Eltern für Lehen empfangen haben. Jacob von der Kere gibt ein Verzeichnis in die Kanzlei in welchem steht, was er als Untermarschall durch sein Amt zu Afterlehen zu verleihen hat. Dies ist zu den anderen Auszügen über das Marschallamt hinzugefügt worden. Aber was jeder von den Untererbmarschällen von Graf Wilhelm zu Lehen empfängt, das wollen sie nicht anzeigen.