Die Herren von Brandenstein (Brandenstain) erhalten Lehen vom Würzburger Bischof und vergeben diese teils weiter (Afterlehen). Von einer Nachtragshand werden genannt: Elm (Elma), Sachsen und das nicht näher identifizierbare Volkmuts.
In beiden Dörfern besitzen die Grumbach zu Rimpar viele Güter. Deswegen haben sie aus ihnen 17 Lehen gemacht und dieselben verliehen.
Flügelau (Flugelaw) war eine Grafschaft. Ihr letzter Graf Konrad, (Grave Conrat der letzer) empfängt sie als Lehen des Stifts, das nach dem Aussterben seines Geschlechts von den Grafen von Hohenlohe getragen wird. Das Lehen besteht aus dem Schloss Kirchberg (Kirchberg das Sloss), das über 30 Pfund Heller järhlicher Grundzinsen verfügt, dem Kirchsatz der Kapelle im selben Ort, dem Kirchsatz auf den Pfarreien von Ilshofen (Vlleshofen), Roßfeld (Rossveld), Honhardt (Hohenhart), Ruppertshofen (Rutprechtshofen) und Wolpertshausen (Vffkershausen). Außerdem gehören zu diesen Herrschaftsrechten der Zoll von Wolpertshausen, das dortige Gericht an Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt und andere verpfändete Güter in derselben Ortschaft sowie Afterlehen in Ruppertshofen, das Dorf Niedersteinach (Niderstainach ain dorflein), eine Hube in Forst (ain hub zu Forst), eine Mühle und verschiedene andere Güter in Hessenau (Hasenaw), den halben Zehnt der neuen Rodung am Eichenwald zu Lendsiedel (Lentsidel), die Hälfte des Zehnten von Utzstetten (Utsteten), den ganzen Zehnten von Dietenhof (Dietenhoven), den Zehnten von Schlechtbach (Slurtzbach), die Gerichtsbarkeit von Mistlau mit der Vogtei über das Kloster in Mistlau (die gerichtbarkait zu Mistelaw sambt der vogtei vber die clause daselbst), den Zehnten am Schlagschatz von Jagstheim (den Leger Zehenden zu Jagshaim). Daneben enthält das Lehenbuch Bischof Albrechts von Hohenlohe noch Verweise auf die Kirchsätze von Lichtel (Liehenthal), Münster (Munster), Oberstetten (Obernstetten), Pfitzingen (Pfutzich), Rüsselhausen (Rusoldtshausen), Edelfingen (Ottelfingen), Oberbalbach (ObernBalbach), Wüstenrot (Wuestenrodt), Oberschüpf (Schüpff), Rot (Rodt), Altenmünster (Altenmunster), Tiefenbach (Tyrenssach), Wallhausen, wie Würzburger Quellen nahelegen (Wogelhausen so Hansen Herbarts zu Wirtzburg umb in ihrem Hause ernend).
Herr Ulrich von Hohenlohe (Her Vlrich von Hohenlohe) gibt Bischof Albrecht von Hohenlohe 16 Malter Korngült zu Herchsheim (Herichshaim oder Herrchsheim, sunst Hairingshaim, auch Herenshaim), einem Dorf im Büttharder Gau (Butrieter gai), sowie ein paar andere Eigengüter und bekommt diese als Mannlehen. Bischof Albrecht übereignet ihm dafür den Zehnten zu Wachbach (Wachbach). Als Bedingung macht er, dass sein Vetter Herr Dietrich Geyer (Dietrich Geier) und dessen Bruder Konrad Geyer (Contz) diese Güter von Ulrich als Afterlehen empfangen sollen.
Für Gemünda in Oberfranken (Gemunde bei Sesslach), welches in den Zuständigkeitsbereich der Herren von Bibra fällt, gibt es zwei Verpfändungsurkunden: Der Ritter Apel von Liechtenstein (Apel von Liechtenstain riter) will sein eigenes Haus in Gemünda von Bischof Johann von Brunn und dem Stift als Mannlehen erhalten. Laut Fries liegt für diese Handlung kein Datum vor und er kommentiert, dass die Handlung nicht zustande kam. Aber sein Sohn, welcher auch Apel von Lichtenstein (sein sun auch her Apel genant riter) heißt, erhält nun das Haus als Erblehen von Bischof Rudolf von Scherenberg. Dafür stimmt der Bischof zu, dass die Zentgrafen Johann, Otto und Erhard (Hanns, Ot und Erhart Die Zentgraven genant) ein Gut in Gemünda, das sie bisher als Lehen vom Stift Würzburg hatten, von Apel von Lichtenstein als Afterlehen erhalten dürfen.
Der Ritter Apel von Liechtenstein (genanter her Apel von Liechtenstain) hatte sein eigenes Haus in Gemünda von Bischof Johann von Brunn und dem Stift als Erblehen erhalten. Dafür hatte der Bischof zugestimmt, dass die Zentgrafen Johann, Otto und Erhard (Zentgraven) ein Gut in Gemünda, das sie bisher als Lehen vom Stift Würzburg hatten, von Apel von Lichtenstein als Afterlehen erhalten dürfen. Darüber stellt der Bischof nun eine eigene Urkunde aus, in der die Lehenschaft bestätigt wird.
Der Zentgraf Johann (Hanns Zentgrav) beschwert sich, dass er sein Lehen nicht als Afterlehen von Ritter Apel von Lichtenstein erhalten will. Um ihn zufriedenzustellen, verleiht ihm Bischof Rudolf von Scherenberg die Zentgrafenämter zu Ebern und Seßlach.
Deshalb ist es rechtmäßig, Graf Wilhelm IV. von Henneberg (Graue Wihelm) das Marschallamt zu entziehen und das Rechtsverhältnis aufzulösen, da er innerhalb seines Amtes dies als Afterlehen vergeben hat und dies auch dem Hochstift eingeräumt hat.
Die Grafen von Thüngen zu Roßbach (Rosreth) empfangen zukünftig das Küchenmeisteramt von Graf Philipp von Rieneck (grafe philipsen von rineck).
Georg fordert sein Lehen weiter bei Bischof Lorenz von Bibra und seinem Nachfolger Bischof Konrad von Thüngen ein, wird jedoch unter Verweis auf seine uneheliche Geburt abgewiesen. Kardinal Otto, Bischof von Augsburg, (Cardinal Ot B zu Augspurg) handelt nach dem Tod Georgs durch Fürbitte bei Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt aus, dass dieser sich nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Gnade mit Georgs Söhnen Heinrich, Johann , Balthasar und Melchior ( Georgen sunen, Haintzen, Hannsen, Baltassarn vnd Melchiorn) verträgt und für ihre Forderung 400 Gulden bezahlt.