Fries verweist für die Burgmänner und Burggüter von Karlburg (Carlburg) auf das raisbuch.
Wenn ein Würzburger Bischof seinem Domkapitel etwas verpfändet, muss dies mit Wissen und Beratung durch die Grafen, Herren und Mannen des Hochstifts geschehen. Fries nennt als Beispiel die Verpfändung von Schloss, Stadt und Amt Karlburg (Carlburg) und Karlstadt (Carlstat).
Bischof Gottfried von Hohenlohe überträgt Brunwart und Volker Heußlein von Eußenheim (Brunwart und Volcker die Heusslin von Eisesshaim) das Grasmarschallamt.
Fries verweist für folgende, mit einer Bischofswahl verbundenen Angelegenheiten auf den liber diversarum formarum Brunn: Eid der Zeugen einer Bischofswahl, Dompropstei, Schulden, Eidbruch, Nichtentfremdung von Regalien, Münzrecht, geistliche Einkommen, Steuererhebung (schatzung), hochstiftische Statthalter, Zabelstein (Zabelstain), Karlstadt (Carlstatt), Karlburg (Carlburg), Amtleute zu Würzburg sowie Steuerfreiheit für Geistliche und Bürger.
Es gibt ein Urteil für die Reichsbauern zu Gochsheim (Gochshaim), zu dem Fries keine weitern Informationen gibt. Die Nachtragshand merkt zusätzlich den Ort Karlburg (Carlspurg) an.
Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt dem Domkapitel die Pfandsumme bar in Gold und löst Schloss, Stadt und Amt wieder an das Hochstift Würzburg.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Unterhalb des Dorfes Karlburg (Carlburg) hin zum Altenberg liegt eine Insel im Main, welche einen jährlichen Zins von sechs Gulden zahlt. Bischof Lorenz von Bibra kauft diese Flussinsel für 130 Gulden von Peter Voit von Rieneck (Voit).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt einen Streit zwischen dem Stift Neumünster und den Bürgern von Karlstadt (Carlstatt) und Karlburg (Carlburg) folgendermaßen: Da die zehntpflichtigen Güter der Pfarrei Karlburg und die zehntpflichtigen Güter des Stifts Neumünster auf der Karlburger Gemarkung jenseits des Mains vermischt sind, sollen die Feldgeschworenen von Karlstadt diese auf den Morgen genau vermessen. Das Stift Neumünster soll deren Befund zufolge eine gewisse Fläche abtreten und dazu noch acht Morgen Weingarten nach Aufforderung der Pfarrei Karlburg vermessen lassen. Außerdem soll das Stift der Pfarrei zu Karlburg wegen der Neurodungen in ihrer Filiale Gambach und dem daraus entstandenen Zehnten nichts zu zahlen haben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Zustimmung seines Domkapitels alle Zinsen, Gülte und Lehen auf drei ganzen Hufen und einer Viertelhufen und auf einem Lehen in Karlburg (Carlburg) mit dem dazugehörigen Lehen an Sebastian von Weingart für 350 Gulden. Dieses Lehen bringt ein: von fünf Pfund 16 Pfennig Hufgelds, und von fünf Malter drei Metzen Weizen und von vier Malter 3½ Metzen Korn und von drei Malter 1 ½ Malter Haber sowie 13 Fastnachtshühner und 98 Eier.
Räte des Würzburger Bischofs legen einen Streit zwischen den Gemeinden Karlburg (Carlburg) und Rohrbach (Rorbach) über die Gemarkungsgrenzen bei. Bezüglich des Viehtriebs soll der alte Urteilsspruch von Alexius von Freyberg (Freyberg) seine Gültigkeit behalten. Beide Gemeinden sollen ihre Güter, Zinsen, Lehenschaften, Zehnten, Rechte und Gerechtigkeiten unverändert behalten.