Die im vorigen Eintrag angeschlagenen 7400 Gulden Pfandschilling galten damals für 5 Pfund Heller und 6 Rheinische Gulden. Die Hauptsumme von 5000 Pfund Heller ist dem Stift von König Albrecht und Kaiser Ludwig verschrieben worden. Der Wechselkurs von 7400 Gulden zu 5000 Pfund Heller zu 6000 Rheinischen Gulden wird damit bestätigt. Die Einwohner von Heidingsfeld (Haidingsueld) und Mainbernheim (Bernhaim) bleiben unter dem Landgericht.
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Haidingsfeld (H) und Meinbernheim (B) kommen wieder zu Würzburg. Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg setzen König Sigmunds Schuldigern eine Summe Geld (manlich gelt) vor. Der ursprüngliche Pfandschilling von 4100 Gulden wird an die von Thüngen gezahlt. Bischof Johann von Thüngen erhält nach der im vorigen Eintrag behandelten Entscheidung 4000 Gulden. Beiden Städten wird ein neuer Pfandschilling von 15.100 Gulden auferlegt.
Bischof Johann von Brunn gibt Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) die Kellerei des Stiftes Würzburg zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit ihren Zu- und Eingehörungen für 300 Gulden. Der Welwein und die genannten 100 Pfunde Heller, die auf Ingolstadt (Jngelstat) verschrieben sind, sind davon ausgenommen. Seitz Fischlein hinterlässt zwei Töchter, Anna und Margarthe (Anne vnd Margarethe), die die Kellerei erben. Anna heiratet Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) , Margarethe Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Gottfried von Berlichingen seine Hälfte daran ab. Der Anna von Thüngen wird ihr halber Teil jedoch erneut verschrieben.
Die Hübner von Heidingsfeld (Haidingsueld) müssen jährlich 6 Fuder Wein an das Stift Würzburg abgeben. Diese Abgabe ist an Dietrich Zobel (dietrich Zobel) für 500 Gulden verpfändet gewesen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg leiht sich 1600 Gulden von Deutschmeister Jodokus von Venningen (Jobst von Vaingen) und löst damit die 500 Gulden bei Dietrich Zobel ab. Den Rest wendet er dem Stift Würzburg zu. Dafür erhält der Deutsche Orden die Abgaben von 6 Fuder Welwein für 24 Jahre.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft für 400 Gulden die Behausung des Ritters Georg Fischlein (Her Georg Fischlein riter) zu Heidingsfeld (Haidingsueld).
Die Burggrafen von Nürnberg hatten beide Flecken Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Main Bernheim) für 15.100 Gulden inne. Nachdem ihnen die beiden Orte zur Verwaltung gegeben sind, kontrollieren sie den Ein- und Ausgang in den beiden Orten. In der Zeit der Städtekriege hat Heidingsfeld einen zu geringen Nutzen für sie, sodass die Burggrafen von Nürnberg das Pfand nicht mehr haben wollen, sondern dem König den Pfandschilling nachlassen. Der Pfandschilling beläuft sich auf 15.100 Gulden, von denen sie 3100 Gulden zurück erhalten wollen. Den Rest erlassen sie dem König. Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Bur Jan vom Gutenstain vnd vf Braitenstein), Kammermeister der böhmischen Krone, gibt den Burggrafen von Nürnberg 3100 Gulden mit Einwilligung des böhmischen Königs Vladislav II. (kunig Lasla) und erhält dafür die beiden Orte pfandweise.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn gibt dem im vorherigen Eintrag genannten Burian von Gutenstein auf Breitenstein (Burian) und seinem Sohn Christoph (Christof von Gutenstain) die Freiheit, dass die beiden im vorigen Eintrag genannten Städte Heidingsfeld und Mainbernheim denen von Gutenstein nicht abgelöst werden sollen, solange die beiden leben. Danach versichert Burian König Vladislav, dass er und seine Nachkommen die beiden Städte nicht an der Krone Böhmen ablösen werden, solange Burians Söhne leben.
Herr Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) gibt Heidingsfeld (Haidingsueld) (Mainbernheim hatte er zuvor verloren) für 15 Jahre in den Schutz des Bischofs Lorenz von Bibra. Der Bischof erhält jährlich von den Einwohnern zu Heidingsfeld 80 Gulden Schutzgeld, das Öffnungs- und Reisrecht sowie Folge. Der Herr von Gutenstein erhält dafür jährlich 300 Gulden zur Besoldung der Dienstboten und zum Unterhalt seiner Wohnung. Der Bischof versichert, die Stadt unter seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Bürgermeister und Rat geben ihm einen Revers über die Vereinbarungen.
König Vladislav II. von Böhmen und Ungarn bestätigt Christoph von Gutenstein (Cristof von Gutenstain) die zuvor ausgestellten Urkunden über Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernehaim) und den Pfandschilling über 3100 Gulden. Er schlägt ihm noch 6000 Schock guter Silbergroschen dazu. In der Summe macht das 19.000 Gulden. Diese Summe bestätigt er ihm auf die beiden Städte. Er gibt ihm außerdem die Freiheit, dass dies nicht abgelöst werden darf, solange ein ehelicher Nachkomme der von Gutenstein lebt. Am Martinstag 1500 fangen die Einwohner von Heidingsfeld an, das Schutzgeld von 80 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra zu zahlen. Er stellt ihnen darüber am 03.01.1501 eine Bestätigung aus.