Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Bis auf drei Bauernhöfe gehören alle übrigen Einwohner und Güter Ammerndorfs zum Kloster Heilsbronn.
Die Würzburger Dompropstei ist in Seinsheim reich begütert.
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Die Windheimer Burg ist ein Lehen des Bischofs von Würzburg. Schon seit dem 12. Jahrhundert ist dort eine Familie von Dienstmannen nachweisbar, die sich nach der Siedlung "von Windheim" nennen.
Vor dem Jahr 1400 kann nur von Hochgerichtsherren gesprochen werden, denn geschlossene Hochgerichtssprengel gibt es zu dieser Zeit nicht. Im Sualafeldgau ist eigentlich der Kaiser alleiniger Hochgerichtsherr, hat diese Funktion aber an die Grafen von Graisbach übertragen, bis diese mit Graf Berthold von Graisbach 1342 im Mannesstamm aussterben.
Im ältesten bayerischen Mirakelbuch wird von einem Wunder an einer Treuchtlingerin berichtet, welches in Verbindung mit den Reliquien der heiligen Walburga geschehen ist. Treuchtlingen wird dort Drutelinga genannt. Der Ortsname lässt auf die Stammeszugehörigkeit des Ortsgründers Drutilo schließen, der vermutlich dem germanischen Stamm der Juthungen angehört. Dieser Drutilo errichtet seinen Hof im 4. Jahrhundert im heutigen Stadtkern.
Das Kloster Amorbach ist Grundherr von Kirchzell. Es gibt hier einen klösterlichen Friedhof mit Asylrecht.
Unter den Besitzern Sommerhausens, die sehr häufig wechseln, taucht vermehrt das Herrengeschlecht der Hohenlohe auf.
Von den adeligen Geschlechtern, die in Wachenroth leben oder das Dorf zu verteidigen haben, sind als erste die Wachenrod bekannt. Nach deren Aussterben übertragen die Bischöfe die Verteidigung und Verwaltung des Schlosses an die Vestenberger.