Genau so wie die im vorherigen Eintrag genannte Stadt Schwäbisch Hall (Hall) vertragen sich auch die beiden Städte Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg) und Bad Windsheim (Windshaim) mit Bischof Johann von Egloffstein und seiner Ritterschaft unter der Vermittlung von Pfalzgraf Ludwig III. Fries verweist dazu auf eine Quelle.
Bischof Johann von Egloffstein würdigt ein Pfund Heller für 30 Würzburger Pfennige. Diese Angabe bezieht sich auf die neuen Heller und nicht die alten.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Burkhard von Wollmershausen dem Jüngeren (Burchart von Wolmershausen der Jungere )Niederstetten (Haldenbergsteten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhouen) mit allen Zubehörungen für 2200 Gulden auf Widerlosung, laut einem Kaufbrief, der allerdings nicht mehr vorliegt. Er stellt ihm auch einen Beibrief aus, laut dem Bischof Johann oder seine Nachfolger Burkhard oder seinen Erben die beiden Flecken nicht widerlösen sollen. Herr Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs, oder seine Erben, sollen Burkhard oder seinen Erben zuvor 570 Gulden zahlen, die er ihm schuldet.
Bischof Johann von Egloffstein übergibt Heinrich von Gich (Haintz von Gich) und seinen Erben mit dem Stabe amtmannsweise die Stadt und das Amt Haßfurt (Hassfurt) für 580 Gulden. Er verschreibt ihm mit Bürgschaft, dass er diese so lange innehaben solle, bis er die Hauptsumme zurückerhalte.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Herrn Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) seinen Teil, Rechte und Forderungen an Kitzingen (Kitzingen), der Burg Hohenlandsberg (Landsburg), Schloss Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) ab. Er gibt ihm im Gegenzug das Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhofen) mit ihren Zubehörungen.
Herr Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagspurg) und Lauda (Lauden). Die Übergabe geschieht mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken Recht ist.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Reicholf von Elm (Reicholf von Elma) etliche Fischereirechte in Harrbach (Harpach) im Amt Homburg (Hohenberg).
Ritter Heinrich Lämplein (Hainrich Lemplin) leiht Bischof Johann von Egloffstein eine gewisse Summe an barem Gold. Bischof Johann schuldet ihm für seine und seines Vaters Schäden und andere Forderungen weitere 100 Gulden. Von diesen 1100 Gulden verschreibt er ihm jährlich 110 Gulden, also 10% der Gesamtsumme. Er setzt ihm auch zum Unterpfand den Stab in Stadt und Amt Haßfurt (Hassfurt) ein. Davon wurden Heinrich von Gich seine 1000 Gulden bezahlt.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs von Walpurg) leiht Bischof Johann von Egloffstein 4000 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm und seinen Erben die Stadt und das Amt Haßfurt, mit der Bedingung, dass ihm die jährliche Bede von 250 Gulden aus den Gefällen der Kellerei jährlich von der Hauptsumme abgezogen werden soll, bis er dieselbe vollständig bezahlt hat. Nachdem Bischof Johann von Egloffstein ungefähr 4 Jahre danach starb, vertrueg sein Nachfolger Bischof Johann von Brunn.
Ein Pfund Heller ist so viel wert wie ein Rheinischer Gulden. Bischof Johann von Egloffstein verleiht der Universität Würzburg (hohe schuele zu W.) und seinen Meistern, Lehrern und Schülern Privilegien (Freiheiten). In diesen Privilegien wird ein Pfund Heller für einen Rheinischen Goldgulden gerechnet.