Die Freiheit für die Salzhändler zu Würzburg haben vor Bischof Rudolf von Scherenberg auch die beiden Bischöfe Johann von Egloffstein und Johann von Brunn erteilt.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) setzt den Abt Kraft von Biberehren (Craften von Biberern) ab und wählt an seiner Statt Hildebrand Zollner (Hiltpranten Zolner). Außerdem bitten sie Bischof Johann von Egloffstein und sein Domkapitel um Schutz und Schirm.
Der Konvent des Klosters Münsterschwarzach ersucht Bischof Johann von Egloffstein um Schutz und Schirm.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Rittern und Brüdern Konrad und Wilhelm Zollner (Conraden vnd wilhelm zolner) und ihren Erben die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) mit allem Zugehörigen und allen Rechten für 600 Gulden.
Dietrich von Heidingsfeld (diterich von Haidingsfeld) hat Schallfeld (Schalckfelt), Grettstadt (gretzstat), Bad Windsheim (windsheim) und das Schloss Stollburg (Stalberg) als Pfänder vom Stift inne. Er tritt diese Pfänder wieder an das Stift ab und bekommt dafür von Bischof Johann von Egloffstein 8.446 Gulden auf das Amt und die Stadt Haßfurth (Hasfurt) verpfändet. Die vorherige Verpfändung gilt damit als abgelöst und das Stift hat wieder die Obrigkeit über Schallfeld.
Bischof Johann von Egloffstein einigt sich mit dem Bischöflichen Rat und den Bürgern der Stadt Schwarzach am Main über den achten pfennig. Die Stadt soll dem Bischof 400 Gulden von den 1700 Gulden an Schäden geben, die Erkinger von Seinsheim (Erckingern von Saunsheim zu Stalberg) durch einen Brand verursacht hat. Dafür ist die Stadt für sechs Jahre von der Steuer des achten pfennigs befreit.
Die Herren von Hutten (von Hutten) sichern Bischof Johann von Egloffstein das Öffnungsrecht für ihr Schloss Hausen bei Bad Soden-Salmünster (Salmünster) zu. Im Gegenzug sichert er ihnen seine Unterstützung ihrer Burgen Stolzenberg (Stoltzenberg), Hausen (Hausen) und Häuser bei Bad Soden-Salmünster (Seden) im Falle einer Bedrohung zu.
Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Albrecht von Vestenberg (albrechten von vestenberg) 150 Gulden. Dies zahlt Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) dem von Vestenberg auf dem Stephansberg (Steffans berg). Dafür übergibt der Bischof ihm eine Schuldverschreibung und schlägt die Summe auf die Schulden, die er bereits auf die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat. Die Schulden werden zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt mit Wissen seines Domkapitels in der Stadt Schwarzach am Main eine Landsteuer, den zwolften pfennig, um die Schulden in Höhe von 1550 Gulden bei Hildebrand von Thüngen ( Hiltpranten vonThungen) und dessen Erben zu begleichen. Dafür befreit der Bischof die Stadt für elf Jahre von jeglicher Bede, Steuer, Datz und anderen Abgaben. Er gibt der Stadt auch das Recht dazu, Steuern oder Beden zu erheben, um das Geld aufzubringen. Dies sollen sie dem Bischof in Rechnung stellen.