Die Grafen von Rieneck, Henneberg und Wertheim (Grauen Rineck, hennenberg vnd wertheim) schließen einen dreijährigen Vertrag mit Bischof Rudolf von Scherenberg ab. In diesem ist festgeschrieben, dass der Bischof den Adeligen und seinen Prälaten Schutz und Schirm bietet und diese rechtens behandelt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Philipp II. von Rieneck (graf philipsen von Rineck) treffen sich, um über die Leibeigenen und Armen der Städte und Dörfer aus dem Amt Gemünden (Gemunden), Lohr am Main (lare) und Rieneck (Rineck) zu sprechen. Die Angelegenheit wird geklärt.
Johann Truchsess von Sternberg (Hans Truchsess) und Bischof Rudolf von Scherenberg legen in einem Vertrag fest, dass der Bischof die Summe von 9124 Gulden dem Truchsess um 2000 Gulden erhöht. Dafür gibt Johann Truchsess dem Bischof von den 20 Gulden, welche er durch die Nutzung von Schloss und Amt Rottenstein erhält, einen Gulden ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt vom Dechant und Kapitel von Römhild (Romhilt) 1100 Goldgulden. Davon gibt er jährlich 75 Gulden an die Landwehr von Franken sowie die Dörfer und Wüstungen. Dem Dorf Herbstadt (Herbstat) 28 Gulden, Eßleben (alsleben) 19 Gulden und an die Wüstung Ottelmannshausen (Ottelmanshausen) jährlich 8 Gulden. Wenn er die Gesamtsumme zuzüglich den Zinsen am St. Michael-Tag ablösen will, hat er darüber den Stiftsherren zu Römhild ein Revers zu übergeben.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft das Dorf Rodiges zusammen mit dem Schloss, Steinau an der Straße (Steinaw) und Nickersfelden (Nickersfeld) von Wilhelm V. von Bibra (wilte Bibra) für 2200 Gulden auf Wiederlösung. Hierüber ist ein Brief geschrieben worden, in welchem steht, dass Wilhelm V. von Bibra die Ablösung zu tragen hat. Dieser Brief liegt bei den Unterlagen zum Amt.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Bischof Rudolf von Scherenberg und sein Domkapitel verpflichten sich dazu, der Familie von Rosenberg (von Rosenberg) 8000 Gulden in zwei Raten zu bezahlen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlaubt es seinem Amtmann Johann Truchsess von Münnerstadt (Albrechten Truchsessen), dass er sich sowohl in seiner eigenen Kemenate in seiner Burg, als auch in der des Bischofs aufhalten darf. Auch darf er sein Recht, in der Not Zuflucht in der Bischofskemenate zu suchen, nutzen, bis die Zeit gekommen ist, um wieder zu gehen.
Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittesel) führt gegen Graf Otto von Henneberg-Aschach-Römhild (Graf Otten von Hennenbeg) eine Fehde. Bischof Rudolf von Scherenberg hilft dem Grafen. Darüber wird ein Vertrag aufgesetzt.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) einigen sich darauf, dass der Bischof dem Ritter 600 Gulden bezahlt und dafür Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) für elf Jahre Lehensmann des Hochstifts ist.