Es ist möglich, dass die Grafen von Henneberg von König Heinrich VII. ein Erbe erhalten, welches sie in ein fürstliches Amt erhebt und das Mühlrecht auf einem Gut in Münnerstadt (munrichstat) beinhaltet. Dieses nehmen die Grafen von Henneberg nicht an. Deshalb fällt das halbe Küchenmeisteramt zunächst an die Grafen von Württemberg und später an das Hochstift Würzburg.
König Heinrich [VII.] belehnt das Stift Würzburg mit der Vogtei in Frickenhausen (Frickenhausen).
König Heinrich [VII.] hält das Vogteirecht über den Hof in Frickenhausen als Lehen des Bischofs von Würzburg. Bischof Hermann von Lobdeburg verlangt, dass der König den Hof dem Kloster Anhausen (Closter Anhausen) als Eigen überlässt.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt König Heinrich VII. die ihm zustehenden Orte Heilbronn (Hailigbrunnen) und Altböckingen (Bochungen) zum Lehen.
Bischof Hermann von Lobdeburg fängt an die Allerheiligenmesse zu halten. Dieses wird ihm von König Heinrich VI. bestätigt. Der König will und gebietet, dass jeder, der diese Messe besucht, freies Geleit erhält und unter dem Schutz des Reiches für die Zu- und Abreise steht, so als ob er die Frankfurter Messe besuchen würde.
Dieselbe Freiheit wie Kaiser Friedrich II., nämlich die Marktfreiheit der weltlichen und geistlichen Fürsten, gibt sein Sohn König Heinrich [VII.] 1231, ein Jahr vor ihm.
Meile beim Bann: Die Reichsstädte erhalten das Privileg, nach dem jeder, der sich einer Reichsstadt auf eine Meile nähert, nicht neben dieser, sondern durch die Reichsstadt gehen muss. Wenn er das nicht tut, so darf die Reichsstadt ihn nach eigenem Ermessen bestrafen. Über diese Freiheit beschweren sich die geistlichen und weltlichen Fürsten, da ihren Untertanen so auf ungelegene Straßen und Wege gezwungen werden. Sie erreichen, dass König Heinrich VII. diese Regelung wieder abschafft.
Die im vorherigen Eintrag erwähnte Abschaffung des Privilegs der Reichsstädte durch König Heinrich VII. bestätigt sein Vater, Kaiser Friedrich II., im selben Jahr.
Der Ort Hüttenheim wurde durch den Reichsschultheiß Konrad Bigenot (Reichs schultaissen) vereinigt, aber durch König Heinrich VII. wieder gefreit.
König Heinrich [VII.] schuldet Bischof Hermann von Lobdeburg 230 Mark Silber Dienstgeld. Der König verpfändet dem Bischof dafür lebenslang die Juden in Würzburg. Mit dem Tod des Bischofs können der König oder dessen Nachfolger, die Juden für 230 Mark Silber wieder ablösen. Der König gibt dem Bischof eine Urkunde, in der steht, dass das Geld, welches der Bischof mit den Juden verdient, nicht von der Hauptschuldsumme abgezogen wird.