Nachdem die Kartäuser in Ilmbach (Ilmach) den Zehnt für 83 Jahre besessen haben, löst Bischof Konrad von Bibra diesen wieder für 1800 Gulden ab. Da der Prior und Konvent nicht wissen, wie sie die 1800 Gulden anlegen sollen, überlassen sie sie vorerst dem Stift und lassen sie sich mit 90 Gulden verzinsen. Sie verpflichten sich, die 90 Gulden mit der Hauptsumme von 1800 Gulden abzulösen.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt es dem Juden Baruch Goldschund (Baruch Jude Goltschund) bis auf Wiederruf in der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) zu wohnen.
Bischof Konrad von Bibra erneuert das Mandat von Kaiser Karl V., welches ein Vorgehen gegen Mitglieder des Reiches verbietet.
Bischof Konrad von Bibra bestätigt den Kesslern ihre Rechte und Freiheiten.
Bischof Konrad von Bibra nimmt den Juden Abraham zu Schwanfeld (Abraham Jude zu Swanfeld) unter seinen Schutz und Schirm.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat, welches besagt, dass jeder auswärtige Jude, ob Mann oder Frau, jung oder alt, der nach Würzburg in die Stadt oder Vorstadt kommt, einen Würzburger Schilling zahlen muss. Für jede weitere Nacht muss er einen weiteren Würzburger Schilling zahlen. Wenn sie den nicht entrichten, müssen sie zehn Gulden Strafe zahlen.
Bischof Konrad von Bibra verbietet, dass weder Jude noch Jüdin, egal welchen Alters, in der Stadt und Vorstadt zu Würzburg ein- oder durchgehen dürfen. Diese müssen sonst jedes mal dem Hofschultheißen einen Würzburger Schilling Zoll entrichten und den Vor- und Zunamen angeben. Sie dürfen dennoch nicht über Nacht in Würzburg bleiben, ansonsten müssen sie erneut Strafe zahlen und ihren Namen angeben. Sofern ein Christ einen Juden beherbergt, müssen beide jeweils 10 Gulden Strafe zahlen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet mit dem Einverständnis seines Domkapitels Kälber in Euerhausen (Eurhaussen) an die Kellerer zu Ebern (Kellern zu Ebern) und deren Erben für 60 Gulden jährlichen Zinses. Die Zinsen teilen sich folgendermaßen auf: 40 Gulden an Zwölfteilen oder Batzen, je 22 Zwölfteile oder 16 Batzen für einen Gulden, 20 Gulden als 21 Zwölfteile oder 15 Batzen für einen Gulden auf den Kammergefällen. Bischof Konrad von Bibra gibt 1200 Gulden Kaufsumme an Georg Ringer (Jörg Ring), Johann Leichtheim (Hans Leichtheim) und Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen) und an die Kinder Graf Wilhelms von Henneberg (Grauen Wilhelmen zu Hennenberg), die ihnen beim Kauf des Amtes wieder abgezogen werden.
Bischof Konrad von Bibra erlässt ein Mandat im Hochstift, mit welchem er erlaubt, die Kirchweihe mit guten Freunden zu feiern. Er verbietet dort jedoch das Trinken von Alkohol, Gotteslästerung und Fluchen.
Bischof Konrad von Bibra gibt den Wirten und Gastgebern in Bad Kissingen (Kisecken) eine Weisung, in der er vorgibt, wie es mit der Ausschenkung von Wein und Bier gehalten werden solle.