Bischof Johann von Brunn bekommt 1500 Gulden von Konrad Steinrück (Contz Stainrick) und verschreibt ihm hierfür 100 Gulden auf der Bede zu Hollstadt (Holnstat).
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Der Zehnt am Lager Hohenwann bei Haßfurt (Hasfurt) gehört zum Stift Würzburg. Bischof Johann von Brunn verpfändet diesen an Johann und Otto Truchsess von Sümen (Hanns vnd Ot die Truchsessen von Sümen) für 2800 Gulden.
Georg, Burkhard und Philipp von der Tann (Georg Burghart vnd Philip von der Than) schuldet man 600 Gulden und Baugeld auf dem Schloss Hutsberg. Derselben versichert sie Bischof Johann von Brunn mit Geiseln zu Bad Mergentheim. Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelm) bezahlt die Schuld und beendet die Geiselschaft. Außerdem übergibt er dem Stift einen Brief, dass er oder seine Erben das Schloss niemandem einsetzen oder verpfänden werden. Er gibt eine Verschreibung, den Stift Würzburg in der Angelenheit weder zu bedrängen noch zu schädigen. Wilhelm und seine Erben erhalten das Schloss als Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet der Witwe Elisabeth Fuchs zu Eltmann des verstorbenen Dietrich Fuchs zu Eltmann (Elsen Weilund Dietrichen Fuchsen verlassen witwen) den Zehnt für 10 Jahre. Zwei Jahre später jedoch verpfändet er den Zehnt für drei Jahre an dieselbe Elisabeth Fuchs zu Eltmann und ihren Sohn Heinrich Fuchs zu Wallburg (Else Fuchsin vnd Haintz ir sune) für 2520 Gulden mit jährlich 120 Gulden Zinsen. Nach Ablauf der drei Jahre soll der Zehnt wieder an das Stift Würzburg zurückgehen. Jedoch ist es Bischof Johann und seinen Nachfolgern vorbehalten, die Restsumme auf einmal zurückzuzahlen und den Zehnt wieder an sich zu bringen.
Die vier Kurfürsten am Rhein, nämlich von Mainz, Trier, Köln und der Pfalz, beraten sich mit Bischof Johann von Brunn in Nürnberg (Nuwenberg) wegen der ketzerischen Hussiten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet 100 Gulden jährlich von Heustreu dem Herren Erkinger von Seinsheim (heren Erkingeren von Saunshaim vnd Schwarzenberg). Bischof Johann von Brunn verpfändet eine Bede im Wert von 100 Gulden an Graf Georg von Hennberg. (Graue Georgen von Hennenberg) 1439 schuldet Bischof Johann von Brunn Schenk Graf Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Eberharten von Erpach) 600 Gulden und verpfändet ihm hierfür dieselbe Bede von Heustreu auf 6 Jahre, sodass dieser jährlich 100 Gulden einnehmen kann.
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck zu Rauheneck) trägt ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Humprechtshausen) vom Stift Würzburg zu Lehen. Dies tauscht er mit dem Prior und Konvent des Augustinerklosters zu Königsberg in Bayern gegen zwei Fischgewässer an der Baunach zwischen Ober Greysdorff und Hofstetten (Hoffstetten). Bischof Johann von Brunn bewilligt dies unter der Bedingung, dass Prior und Konvent immer einen Adeligen stellen soll, der das Lehen empfängt und verdient.
Der Zehnt zu Hundsfeld (Hundsueld) gehört zum Schloss Thüngen und ist ein Lehen des Stifts Würzburg. Bischof Johann von Brunn übereignet Burkhard von Müdesheim (Burckart von Mutishaim) auf dessen Bitte die Hälfte dieses Zehnts, allerdings ohne die Zustimmung des Domkapitels.
Johann von Brunn wird von den Herren von Hirschhorn gefangen genommen. Diese hatten ihm 15.000 jährlich zu verzinsende Gulden geliehen. Im Gegenzug verpfändete er ihnen Burgen und Unterpfänder. Er versäumt es jedoch jahrelang, die Zinsen zurückzuzahlen. Nur mit Mühe kann er sich aus der Gefangenschaft befreien. Lorenz Fries verweist für Einzelheiten auf die Vita des Bischofs Johann von Brunn, da der Eintrag sonst zu lang geworden wäre. Johann von Brunn verpflichtet sich, einen Geldbetrag an die Herren von Hirschhorn zu zahlen, zahlt diesen zu Lebzeiten jedoch nicht ab. Die Herren von Hirschhorn fordern diesen Betrag deshalb vom Stift ein. Kurfürst Philipp, Pfalzgraf bei Rhein (pfaltzgraue Philips Chorfurst) verträgt die beiden Parteien wieder miteinander. Bischof Rudolf von Scherenberg soll dem Ritter Otto und Johann von Hirschhorn (her Ot riter vnd Hanns von Hirshorn) 5600 Gulden zahlen. Für 1600 Gulden gibt er ihnen eine Schuldverschreibung.