Die Bürger von Schweinfurt bringen durch eine falsche Darstellung der Tatsachen König Albrecht I. dazu, ihnen ein eigenes Halsgericht zu verleihen, so dass sie nicht mehr dem bischöfliche Landgericht unterstehen. Zudem geraten sie mit Bischof Manegold von Neuenburg über Schifffahrtsrechte auf dem Main in Konflikt. Deshalb verhängt dieser Acht und Bann über die Schweinfurter, erobert im Frühjahr 1303 die Stadt und unterstellt sie wieder seiner Gerichtsbarkeit. Unter Bischof Johann von Brunn gelingt es ihnen jedoch, diese Gerichtsrechte zu kaufen.
Bischof Johann von Brunn kauft Altmannsdorf im Amt Zabelstein (Altmansdorf im ampt Zabelstain) von Wilhelm und Iring von Lisberg (Lisperg).
Der Würzburger Domherr Richard von Masbach (Masbach), Landrichter im Herzogtum Franken, betraut auf Geheiß des Bischofs Johann von Brunn Albrecht von Egloffstein (Eglofstein) mit dem Landgericht in Schweinfurt und trägt einigen Fürsten und Kurfürsten auf, diesen zu unterstützen.
Bischof Johann von Brunn verhängt auf Antrag des Hofmeisters Albrecht von Heßberg (Hesberg) die Acht über die Stadt Schweinfurt.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Brüdern Konrad und Bartholomäus von Hutten (Huten) für 3000 Gulden Ungeld und Bede in Arnstein (Arnstain) zu einem jährlichen Zins von 200 Gulden.
Bischof Johann von Brunn überträgt ein Sechstel des Zehnten in Althausen (Althausen) auf Bitten Johann und Eitels Mertein von Mergentheim (Mertein von Mergethaim), die diesen zuvor zu Mannlehen hatten, der Kirche in Althausen zur Stiftung einer Frühmesse .
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Die andere Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) mit den dazugehörigen Rechten verkauft Bischof Johann von Brunn an Georg, Engelhard, Erkinger, Jakob und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) zu den gleichen Bedingungen wie an Hermann Seemann (Sehman).
Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg),der neue Besitzer von Schloss Hohenlandsberg, sichert in einem gesiegelten Brief Bischof Johann von Brunn zu, dass der Bischof für das Schloss und die dortigen Rechte und Besitztümer ein Vorkaufsrecht besitzt; nach Ablauf von 60 Tagen (zwaien monden) darf Erkinger von Schwarzenberg oder sein Erbe das Schloss jedoch an jeden anderen verkaufen.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.