Ritter Friedrich von Seckendorf, genannt von Rinhofer, (Fridrich von Seckendorf riter genant von Rinhofer) erhält die Hälfte der Gerichtsrechte auf dem Eichermark (zwaitail gerechtickait vff dem Eichermarck) in Würzburg als Lehen durch Bischof Albrecht.
Karl Truchsess zu Blanckenberg (Carl Truchsess zu Blanckenberg) trägt Bischof Albrecht ein mit Graben und Mauer befestigtes Eigentum in Untereßfeld bei Königshofen im Grabfeld (eichsveld bei der stat Kunigshoven im Grabveld gelegen) als Lehen auf. Diese Besitzung wird ihm als Manlehen übertragen.
Friedrich Wiener (Fridrich Wiener) und Ludwig von Lonnerstadt (Lutz von Lonerstat) erhalten den bischöflichen Repräsentationsbau zum Mannlehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Gottffried, Dietrich und Lämplein Lamprecht von Gerolzhofen, die Söhne des eben genannten Lamprecht (Goz, Dietrich vnd Lamplin von Gerolzhofen des obgemelten Lamprechts sune) empfangen die Güter in Lindelach, die zum Speisamt gehören und als Speislehen bezeichnet werden von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Kurz darauf erneuerte Graf Berthold (Grave Berthold) den Verkauf von Ebenhausen und schließt mit dem Stift einen Burgmannenvertrag ab.
Nachdem dieser Zehnt an der Frühmesse von Seßlach für 30 Pfund Heller versetzt ist, stellt Bischof Albrecht dem Ritter Lutz Schott von Schottenstein (hern Lutzen Schoten Ritter) einen neuen Vertrag aus, wonach er den Zehnt an der Frühmesse zurückgeben solle, um ihn für sich und seine männlichen Erben als Burglehen auf Wiederlösung zu erhalten. Wenn aber Bischof Albrecht ihm oder seinen Erben den Zehnt für 100 Heller wieder ablösen würde, solle er die übrigen 70 Pfund Heller wieder anlegen oder weitere Eigengüter desselben Werts zu Burglehen machen und vom Bischof empfangen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Burg Wallburg sowie Stadt und Amt Eltmann dem Ritter Dietrich Fuchs von Traustadt bzw. Wallburg und Apel Fuchs von Eltmann (dietrichen riter und Aplen den Fuchsen) für 2000 Pfund Haller.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verschreibt seinem Neffen Gottfried II. von Hohenlohe-Uffenheim (Gotfriden seines Bruders sune) zwölf Malter Roggen und vier Malter Hafer im Dorf Euerhausen auf Wiederlösung. Laut der Nachtragshand betrifft dies ebenfalls Herchsheim (Hernshaim).
Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach und seine Frau Agnes (Grave Herman von Hennenberg vnd fraw Agnes sein gemahel) verkaufen Bischof Albrecht von Hohenlohe mit Einwilligung ihres Vetters Graf Berthold von Henneberg-Hartenberg (mit willen vnd worte Grave Bertholden von Hennenberg) Leibeigene und freie Abgabenpflichtige im Amt Ebenhausen. Spätere Anmerkungen am Rand verzeichnen Sulzfeld, Reurieth, die Herrschaft zu Hartenberg (Hartenberg herschaft), Burg Wildberg (Wildperg schloss), das Salgerichte von Theres und Kützberg (Sal Gericht zu Thäris Cotsfur), Kammerholz (Camer Holtz), Unsleben (Usleben), Hermannsfeld (Herbesfeld), Ebenhausen, Wargolshausen (Wagarshausen), Geldersheim (Geltershaim), Großwenkheim (Wenkhaim), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff).
Die Grafen von Henneberg verpfänden Berthold X. von Henneberg-Hartenberg (Bertholden von Reuriet) für 70 Pfund Heller eine Fischweide an der Saale. Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Grave Herman von Hennenberg) gibt diese Verschreibung danach Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Stift Würzburg. Laut der Nachtagshand betrifft dies die Burgen Wildberg und Hartenberg (Wildberg, Hartenberg), das Gericht in Saal an der Saale (Gericht zu Sal), das Kammerholz (Camerholtz), Unsleben (Vsleben), Herschfeld (Herbsfelt), Ebenhausen (Ebenhausen), Geldersheim (Geltershaim), Kützberg (Cotzbur), Großwenkheim (Grosse Wenkhaim), Wargolshausen (Wergarshausen), Groß- oder Kleinbardorf (Bartdorff), Theres (Theris), Sulzfeld (Sutzfeld)